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Deutschland vereinfacht Corona-Einreiseregeln

Die Bundesregierung hat alle Corona-“Hochrisikogebiete” von der Liste gestrichen. Auf dieser standen auch die meisten Nachbarländer. Die 3G-Regelung gilt aber weiterhin bei der Einreise.

Die Einreise nach Deutschland gestaltet sich für viele Urlauber und Heimkehrer nun einfacher. Von diesem Donnerstag an gelten vorerst keine Länder mehr als “Hochrisikogebiete” mit weitergehenden Auflagen wie elektronische Anmeldung oder Quarantänepflichten bei der Einreise. “Mit verbreitetem Auftreten der Omikron-Variante zeigt sich, dass die Fähigkeit dieser Variante eine bedrohliche Erkrankung hervorzurufen, weniger schwerwiegend ist im Vergleich zu den vorherigen vorherrschenden Varianten”, begründet das Robert Koch-Institut (RKI) die Entscheidung.

Nach der aktualisierten bundesweiten Einreiseverordnung werden nur noch Staaten und Regionen als “Hochrisikogebiete” eingestuft, in denen Virusvarianten mit “besorgniserregenderen Eigenschaften” grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante.

Die Einreise nach Deutschland gestaltet sich für viele Urlauber und Heimkehrer nun einfacher. Von diesem Donnerstag an gelten vorerst keine Länder mehr als “Hochrisikogebiete” mit weitergehenden Auflagen wie elektronische Anmeldung oder Quarantänepflichten bei der Einreise. “Mit verbreitetem Auftreten der Omikron-Variante zeigt sich, dass die Fähigkeit dieser Variante eine bedrohliche Erkrankung hervorzurufen, weniger schwerwiegend ist im Vergleich zu den vorherigen vorherrschenden Varianten”, begründet das Robert Koch-Institut (RKI) die Entscheidung.

Für alle Einreisen nach Deutschland gilt aber weiterhin die 3G-Regel, wie das  Bundesgesundheitsministerium betonte. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Corona-Test (Antigen- oder PCR-Test) vorlegen können. Diese Nachweispflicht gilt nun ab dem Alter von zwölf statt ab sechs Jahren.

Geimpft, genesen oder negativer Test

Das RKI weist zudem darauf hin, dass sich die Einstufung von Risikogebieten auch weiterhin kurzfristig ändern könne. Bis Mittwoch standen noch 62 Länder und Regionen auf der RKI-Liste der “Hochrisikogebiete”, darunter die meisten Nachbarländer Deutschlands.

Generell gilt: Wer aus “Hochrisikogebieten” kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage lang in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test daraus befreien.

Für Familien mit Kindern bringt die neue Verordnung spezielle Erleichterungen: Kinder unter zwölf Jahren können sich bei der Rückkehr nun direkt aus der Quarantäne freitesten. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt sie für diese Gebiete – allerdings nicht bei der Rückkehr aus “Virusvariantengebieten”.

So können Länder eingestuft werden, in denen Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften auftreten – etwa weil sie weitreichend einen Impfschutz umgehen. Laut RKI-Liste gelten vorerst aber auch keine Staaten als “Virusvariantengebiete”.

se/ww (dpa, rtr, afp)

Die Einreise nach Deutschland gestaltet sich für viele Urlauber und Heimkehrer nun einfacher. Von diesem Donnerstag an gelten vorerst keine Länder mehr als “Hochrisikogebiete” mit weitergehenden Auflagen wie elektronische Anmeldung oder Quarantänepflichten bei der Einreise. “Mit verbreitetem Auftreten der Omikron-Variante zeigt sich, dass die Fähigkeit dieser Variante eine bedrohliche Erkrankung hervorzurufen, weniger schwerwiegend ist im Vergleich zu den vorherigen vorherrschenden Varianten”, begründet das Robert Koch-Institut (RKI) die Entscheidung.

Nach der aktualisierten bundesweiten Einreiseverordnung werden nur noch Staaten und Regionen als “Hochrisikogebiete” eingestuft, in denen Virusvarianten mit “besorgniserregenderen Eigenschaften” grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante.

Geimpft, genesen oder negativer Test

Für alle Einreisen nach Deutschland gilt aber weiterhin die 3G-Regel, wie das  Bundesgesundheitsministerium betonte. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Corona-Test (Antigen- oder PCR-Test) vorlegen können. Diese Nachweispflicht gilt nun ab dem Alter von zwölf statt ab sechs Jahren.

Das RKI weist zudem darauf hin, dass sich die Einstufung von Risikogebieten auch weiterhin kurzfristig ändern könne. Bis Mittwoch standen noch 62 Länder und Regionen auf der RKI-Liste der “Hochrisikogebiete”, darunter die meisten Nachbarländer Deutschlands.

Generell gilt: Wer aus “Hochrisikogebieten” kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage lang in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test daraus befreien.

Für Familien mit Kindern bringt die neue Verordnung spezielle Erleichterungen: Kinder unter zwölf Jahren können sich bei der Rückkehr nun direkt aus der Quarantäne freitesten. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt sie für diese Gebiete – allerdings nicht bei der Rückkehr aus “Virusvariantengebieten”.

Erleichterungen für Kinder

So können Länder eingestuft werden, in denen Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften auftreten – etwa weil sie weitreichend einen Impfschutz umgehen. Laut RKI-Liste gelten vorerst aber auch keine Staaten als “Virusvariantengebiete”.

se/ww (dpa, rtr, afp)

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