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Schlappe für den Bund im Maut-Streit

Eine Maut für im Ausland zugelassene Pkw sollte einst Geld in die deutsche Staatskasse spülen. Doch das Scheitern des Projekts dürfte für den Bund ein teures Nachspiel haben.

Im Rechtsstreit um Entschädigungszahlungen wegen der geplatzten Pkw-Maut muss die Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage einstecken: Ein Schiedsgericht sprach den ursprünglich vorgesehenen Betreibern des Mautsystems grundsätzlich einen Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz zu, wie die Unternehmen CTS Eventim und Kapsch TrafficCom mitteilten.

Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) hatte die deutsche Pkw-Maut – offiziell Infrastrukturabgabe genannt – vor knapp drei Jahren untersagt, weil sie ausländische Fahrzeughalter benachteilige. Daraufhin hatte der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eilig die Verträge gekündigt, die er im Vertrauen auf das Gelingen seiner Maut-Pläne bereits zuvor geschlossen hatte.

Im Rechtsstreit um Entschädigungszahlungen wegen der geplatzten Pkw-Maut muss die Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage einstecken: Ein Schiedsgericht sprach den ursprünglich vorgesehenen Betreibern des Mautsystems grundsätzlich einen Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz zu, wie die Unternehmen CTS Eventim und Kapsch TrafficCom mitteilten.

Mit der Pkw-Maut, die de facto nur im Ausland zugelassene Autos treffen sollte, wollte Scheuer ein Wahlkampfversprechen seiner konservativen CSU einlösen. Ein Dorn im Auge der bayerischen Partei waren Mautsysteme benachbarter Staaten wie Österreich. Diese bitten allerdings auch eigene Pkw-Fahrer beim Kauf von Vignetten zur Kasse. 

Scheuers Prestigeprojekt

Scheuer hatte wiederholt betont, die Betreiber hätten keinen Anspruch auf Entschädigung. Er hatte die Kündigung unter anderem damit begründet, dass der Ticketvermarkter CTS und der österreichische Mauteintreiber Kapsch bereits in der Vorbereitungsphase Leistungen nicht erbracht und zugesagte Planungsunterlagen nicht geliefert hätten.

Die beiden Firmen hatten dagegen argumentiert, dass ihre Tochter AutoTicket im vorliegenden Fall einen Anspruch auf entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit habe – vorgesehen waren zwölf Jahre. Weiterhin sehe der Betreibervertrag einen Ausgleich von “Beendigungskosten” vor, zu denen auch Schadensersatzansprüche von Unterauftragnehmern gehörten.

Über die Höhe des Anspruchs muss noch in einem zweiten Schritt entschieden werden. Die AutoTicket GmbH hatte rund 560 Millionen Euro gefordert.

wa/ack (rtr, dpa)

Andreas Scheuer (CSU) I Amtsübergabe im Bundesverkehrsministerium
Grenzübergang Walserberg Deutschland / Österreich

Im Rechtsstreit um Entschädigungszahlungen wegen der geplatzten Pkw-Maut muss die Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage einstecken: Ein Schiedsgericht sprach den ursprünglich vorgesehenen Betreibern des Mautsystems grundsätzlich einen Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz zu, wie die Unternehmen CTS Eventim und Kapsch TrafficCom mitteilten.

Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) hatte die deutsche Pkw-Maut – offiziell Infrastrukturabgabe genannt – vor knapp drei Jahren untersagt, weil sie ausländische Fahrzeughalter benachteilige. Daraufhin hatte der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eilig die Verträge gekündigt, die er im Vertrauen auf das Gelingen seiner Maut-Pläne bereits zuvor geschlossen hatte.

Scheuers Prestigeprojekt

Mit der Pkw-Maut, die de facto nur im Ausland zugelassene Autos treffen sollte, wollte Scheuer ein Wahlkampfversprechen seiner konservativen CSU einlösen. Ein Dorn im Auge der bayerischen Partei waren Mautsysteme benachbarter Staaten wie Österreich. Diese bitten allerdings auch eigene Pkw-Fahrer beim Kauf von Vignetten zur Kasse. 

Scheuer hatte wiederholt betont, die Betreiber hätten keinen Anspruch auf Entschädigung. Er hatte die Kündigung unter anderem damit begründet, dass der Ticketvermarkter CTS und der österreichische Mauteintreiber Kapsch bereits in der Vorbereitungsphase Leistungen nicht erbracht und zugesagte Planungsunterlagen nicht geliefert hätten.

Die beiden Firmen hatten dagegen argumentiert, dass ihre Tochter AutoTicket im vorliegenden Fall einen Anspruch auf entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit habe – vorgesehen waren zwölf Jahre. Weiterhin sehe der Betreibervertrag einen Ausgleich von “Beendigungskosten” vor, zu denen auch Schadensersatzansprüche von Unterauftragnehmern gehörten.

Über die Höhe des Anspruchs muss noch in einem zweiten Schritt entschieden werden. Die AutoTicket GmbH hatte rund 560 Millionen Euro gefordert.

wa/ack (rtr, dpa)

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