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UN-Gericht gibt Nicaragua im Grenzstreit mit Kolumbien recht

Bei dem Streit ging es um maritime Grenzen. Schon 2012 hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag zugunsten Nicaraguas entschieden. Doch Kolumbien hielt sich nicht an das Urteil.

Im langandauernden Grenzstreit zwischen Kolumbien und Nicaragua hat der Internationale Gerichtshof Nicaragua recht gegeben. Kolumbien müsse unverzüglich seine Kontrollen über Fischerei und Meeresforschungen in der Westkaribik aufgeben, urteilte das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag. Das Land habe damit die souveränen Rechte Nicaraguas verletzt.

Grundlage des Verfahrens ist ein Urteil des UN-Gerichts von 2012. Damals hatte der Gerichtshof auch im Streit um die maritimen Grenzen zugunsten Nicaraguas entschieden. Danach wurde dem Land eine breite Zone vor der Westküste als exklusives Wirtschaftsgebiet zugesprochen einschließlich der Fischereirechte und des Zugangs zu Öl- und Erdgasvorkommen. Doch diese Zone grenzt an kolumbianische Hoheitsgewässer.

Im langandauernden Grenzstreit zwischen Kolumbien und Nicaragua hat der Internationale Gerichtshof Nicaragua recht gegeben. Kolumbien müsse unverzüglich seine Kontrollen über Fischerei und Meeresforschungen in der Westkaribik aufgeben, urteilte das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag. Das Land habe damit die souveränen Rechte Nicaraguas verletzt.

Nicaragua reichte später Klage ein, da sich Kolumbien nicht an das Urteil hielt. Kolumbianische Schiffe – auch von der Marine – würden seit 2013 regelmäßig in seinen Gewässern patrouillieren, eigene Fischerboote schützen und Meeresforschungen ausführen. Auch habe das Land Fischereilizenzen für die Zone ausgegeben, so die Regierung in Managua. 

Richter: ein deutlicher Verstoß gegen internationales Recht

Die Richter erklärten nun, dies sei ein deutlicher Verstoß gegen internationales Recht. Kolumbien müsse sein Vorgehen unverzüglich beenden. Kolumbien hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Seine Schiffe sorgten für den ökologischen Schutz. Außerdem müsse die Marine im Kampf gegen den internationalen Drogenhandel dort anwesend sein, argumentierte die Regierung.

In einem Punkt aber gaben die Richter Kolumbien recht: Nicaragua habe unrechtmäßig eine Grenzkorrektur vorgenommen. Es hatte einen Teil der internationalen Gewässer zu seinem Hoheitsgebiet erklärt. Das sei unrechtmäßig, stellte das UN-Gericht fest.

pg/se (dpa, afpe)

Im langandauernden Grenzstreit zwischen Kolumbien und Nicaragua hat der Internationale Gerichtshof Nicaragua recht gegeben. Kolumbien müsse unverzüglich seine Kontrollen über Fischerei und Meeresforschungen in der Westkaribik aufgeben, urteilte das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag. Das Land habe damit die souveränen Rechte Nicaraguas verletzt.

Grundlage des Verfahrens ist ein Urteil des UN-Gerichts von 2012. Damals hatte der Gerichtshof auch im Streit um die maritimen Grenzen zugunsten Nicaraguas entschieden. Danach wurde dem Land eine breite Zone vor der Westküste als exklusives Wirtschaftsgebiet zugesprochen einschließlich der Fischereirechte und des Zugangs zu Öl- und Erdgasvorkommen. Doch diese Zone grenzt an kolumbianische Hoheitsgewässer.

Richter: ein deutlicher Verstoß gegen internationales Recht

Nicaragua reichte später Klage ein, da sich Kolumbien nicht an das Urteil hielt. Kolumbianische Schiffe – auch von der Marine – würden seit 2013 regelmäßig in seinen Gewässern patrouillieren, eigene Fischerboote schützen und Meeresforschungen ausführen. Auch habe das Land Fischereilizenzen für die Zone ausgegeben, so die Regierung in Managua. 

Die Richter erklärten nun, dies sei ein deutlicher Verstoß gegen internationales Recht. Kolumbien müsse sein Vorgehen unverzüglich beenden. Kolumbien hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Seine Schiffe sorgten für den ökologischen Schutz. Außerdem müsse die Marine im Kampf gegen den internationalen Drogenhandel dort anwesend sein, argumentierte die Regierung.

In einem Punkt aber gaben die Richter Kolumbien recht: Nicaragua habe unrechtmäßig eine Grenzkorrektur vorgenommen. Es hatte einen Teil der internationalen Gewässer zu seinem Hoheitsgebiet erklärt. Das sei unrechtmäßig, stellte das UN-Gericht fest.

pg/se (dpa, afpe)

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