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Trump scheitert mit Klage gegen Twitter

Der frühere US-Präsident Donald Trump hat im juristischen Kampf gegen die Sperrung seines Twitter-Kontos eine Schlappe erlitten. Die ist aber nicht endgültig. Die Klage müsse nur anders begründet werden, so der Richter.

In den USA hat ein Richter die Klage des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump gegen Twitter abgewiesen. Die Klage richtete sich gegen Trumps Suspendierung von der Plattform. Der US-Bezirksrichter James Donato in San Francisco wies Trumps Argument zurück, Twitter habe sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, das durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung garantiert sei.

Der Richter ließ Trump und seinen Anwälten aber die Möglichkeit offen, die Klage in geänderter Form erneut einzureichen. Die Kläger würden nicht aus einer starken Position heraus argumentieren, heißt es in der Urteilsbegründung. Twitter sei ein privates Unternehmen und der erste Verfassungszusatz, der die Meinungsfreiheit schützt, gelte für staatliche Eingriffe – nicht aber für angebliche Eingriffe privater Unternehmen.

In den USA hat ein Richter die Klage des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump gegen Twitter abgewiesen. Die Klage richtete sich gegen Trumps Suspendierung von der Plattform. Der US-Bezirksrichter James Donato in San Francisco wies Trumps Argument zurück, Twitter habe sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, das durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung garantiert sei.

Twitter hatte Trumps Nutzerkonto zwei Tage nach der Erstürmung des US-Kapitols durch von einer Trump-Rede aufgepeitschte Fans des abgewählten Präsidenten am 6. Januar 2021 gesperrt. Als Grund für die Sperre gab der Onlinedienst das Risiko “weiterer Anstachelung zur Gewalt” durch Tweets des Ex-Präsidenten an.

Keine “Zensur” durch Twitter

Derzeit ist High-Tech-Unternehmer Elon Musk dabei, Twitter zu übernehmen. Es gibt Spekulationen, Musk könne Trump eine Rückkehr auf die Plattform erlauben. Trump selbst hat eine eigene Internet-Plattform namens Truth Social gegründet.

fab/rb (afp, rtr, dpa)

Gesicht von Trump auf Leinwänden vor Unterstützern am 6. Januar

In den USA hat ein Richter die Klage des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump gegen Twitter abgewiesen. Die Klage richtete sich gegen Trumps Suspendierung von der Plattform. Der US-Bezirksrichter James Donato in San Francisco wies Trumps Argument zurück, Twitter habe sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, das durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung garantiert sei.

Der Richter ließ Trump und seinen Anwälten aber die Möglichkeit offen, die Klage in geänderter Form erneut einzureichen. Die Kläger würden nicht aus einer starken Position heraus argumentieren, heißt es in der Urteilsbegründung. Twitter sei ein privates Unternehmen und der erste Verfassungszusatz, der die Meinungsfreiheit schützt, gelte für staatliche Eingriffe – nicht aber für angebliche Eingriffe privater Unternehmen.

Keine “Zensur” durch Twitter

Twitter hatte Trumps Nutzerkonto zwei Tage nach der Erstürmung des US-Kapitols durch von einer Trump-Rede aufgepeitschte Fans des abgewählten Präsidenten am 6. Januar 2021 gesperrt. Als Grund für die Sperre gab der Onlinedienst das Risiko “weiterer Anstachelung zur Gewalt” durch Tweets des Ex-Präsidenten an.

Derzeit ist High-Tech-Unternehmer Elon Musk dabei, Twitter zu übernehmen. Es gibt Spekulationen, Musk könne Trump eine Rückkehr auf die Plattform erlauben. Trump selbst hat eine eigene Internet-Plattform namens Truth Social gegründet.

fab/rb (afp, rtr, dpa)

Rückkehr zu Twitter nicht ausgeschlossen

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