Deutschland

Bundesregierung will Bürger um 65 Milliarden Euro entlasten

Gas- und Strompreise sind explodiert, die Inflation bringt immer mehr Menschen in Not. Viele fragen sich, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen. Die Regierung schnürt ein drittes Entlastungspaket. Was steckt drin?

Mehr als 20 Stunden haben SPD, Grüne und FDP über zusätzliche Entlastungsmaßnahmen für die Bürger beraten. Im Ergebnis haben sich die Regierungsparteien auf ein Paket geeinigt, das ein Volumen von 65 Milliarden Euro haben soll. “Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis”, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz. “Alles das zusammen und viele weiteren Maßnahmen werden dazu beitragen, dass wir gemeinsam durch den Winter kommen.”

Strom- und Gaspreisbremse

Mehr als 20 Stunden haben SPD, Grüne und FDP über zusätzliche Entlastungsmaßnahmen für die Bürger beraten. Im Ergebnis haben sich die Regierungsparteien auf ein Paket geeinigt, das ein Volumen von 65 Milliarden Euro haben soll. “Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis”, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz. “Alles das zusammen und viele weiteren Maßnahmen werden dazu beitragen, dass wir gemeinsam durch den Winter kommen.”

Privathaushalte, aber auch kleine und mittlere Unternehmen sollen eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis erhalten. Was über diesen Basisverbrauch hinausgeht, müsste zu den geltenden Marktpreisen gekauft werden. Das würde die Verbraucher finanziell entlasten, aber gleichzeitig einen Anreiz bieten, Strom einzusparen.

Die zentralen Punkte des Entlastungspakets

Um den Basisverbrauch zu subventionieren, sollen die Energieunternehmen einen Teil ihrer Gewinne abgeben. Stromerzeuger haben für viele ihrer Kraftwerke weitgehend gleichbleibende Produktionskosten. Das gilt vor allem für die erneuerbaren Energien und die Atomenergie. Trotzdem erhalten sie für ihren günstig produzierten Strom den aktuell sehr hohen Marktpreis. Denn in der EU bestimmt das teuerste für die aktuelle Stromerzeugung benötigte Kraftwerk den Preis für Strom – aktuell sind das Gaskraftwerke. Durch dieses Marktdesign mit “Merit Order” fallen bei vielen Energieunternehmen derzeit erhebliche Mehreinnahmen an.

Die Regierung spricht von “Zufallsgewinnen”, die sie abschöpfen will. Das wird derzeit auch auf europäischer Ebene diskutiert. Die Bundesregierung hofft auf eine EU-weite Regelung, will aber zur Not auch eine nationale Lösung durchsetzen. Kritiker geben zu bedenken, dass der deutsche Strommarkt keine Insel ist und in diesem Fall Energiekonzerne in anderen EU-Ländern den in Deutschland den subventionierten Strom aufkaufen würden.

Eine Expertenkommission soll zeitnah klären, ob auch beim Gasverbrauch zum Heizen ein preisvergünstigtes Grundkontingent möglich ist.

Energiekostenzuschuss

Die sogenannte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die im September bereits an alle Erwerbstätigen ausgezahlt wird, soll auf Rentnerinnen und Rentner ausgeweitet werden. Studierende und Fachschüler sollen 200 Euro erhalten. Ausgezahlt wird das Geld zum 1. Dezember 2022.

Höheres Wohngeld, mehr Empfänger

Mehr Menschen sollen Wohngeld bekommen, mit dem der Staat die Mietkosten einkommensschwacher Bürger bezuschusst. Der Kreis der Berechtigten soll von derzeit 640.000 auf rund zwei Millionen Personen ausgeweitet werden. Wohngeldempfänger erhalten von September bis Ende Dezember 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss von 415 Euro im Ein-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen, für jede weitere zusätzliche 100 Euro). Danach wird der Zuschuss dauerhaft in das Wohngeld integriert.

Bürgergeld

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) wird zum 1. Januar 2023 in ein Bürgergeld umbenannt, das rund 50 Euro höher ausfällt als die bisherigen monatlichen Zahlungen. In der Berechnung wird die jeweils zu erwartende Inflation berücksichtigt. Dies wird zu einer Erhöhung des derzeitigen Hartz-IV-Regelsatzes für Alleinstehende von 449 Euro auf etwa 500 Euro führen. Die Regelsätze für Mehrpersonen-Haushalte und Kinder sollen entsprechend angepasst werden.

Kindergeld

Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für das erste und zweite Kind um jeweils 18 Euro monatlich angehoben und dann 237 Euro pro Monat betragen.

Nachfolge für das 9-Euro-Ticket

Die Koalition befürwortet ein bundesweites Ticket im öffentlichen Nahverkehr. 1,5 Milliarden Euro will sie dafür bereitstellen – wenn sich die Länder in gleicher Höhe beteiligen. Der Monatspreis soll bei 49 bis 69 Euro liegen.

Kalte Progression verhindern

Die deutsche Einkommenssteuer funktioniert nach einem Stufenmodell: Wer mehr verdient, muss einen höheren Anteil seines Gehalts als Steuern abgeben. Wenn Löhne und Gehälter also erhöht werden, um sie der Inflation anzupassen, rutscht man schnell in einen höhere Stufe, ohne dass das Realeinkommen gestiegen wäre. Das Resultat: Man hat weniger Kaufkraft im Portemonnaie. Diesen schleichende Steuererhöhungen nennt man “kalte Progression”. Nun sollen die Progressionsstufen so angepasst werden, dass die Inflation nicht zu höheren Steuersätzen führt. Rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürger sollen davon profitieren.

Steuerfreie Zuschüsse von Arbeitgebern

Wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten wegen der hohen Energiepreise finanziell unterstützen wollen, dann sollen solche Zahlungen bis zu einer Höhe von 3000 Euro frei von Steuern und Abgaben bleiben. Dies will der Bund in der nächsten Gesprächsrunde der Konzertierten Aktion als “Unterstützung der Tarifpolitik” anbieten. Mit der Zahlung soll vermieden werden, dass die Inflation die Lohnforderungen und damit dann die Preisschraube antreibt.

Neben einem Energiezähler hält eine Hand zwei 50-Euro-Scheine in die Höhe.
Ein alter Mann geht mit einem Rollator in einem Park spazieren.

Scholz: Deutschland steht in schwieriger Zeit zusammen

Mehr als 20 Stunden haben SPD, Grüne und FDP über zusätzliche Entlastungsmaßnahmen für die Bürger beraten. Im Ergebnis haben sich die Regierungsparteien auf ein Paket geeinigt, das ein Volumen von 65 Milliarden Euro haben soll. “Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis”, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz. “Alles das zusammen und viele weiteren Maßnahmen werden dazu beitragen, dass wir gemeinsam durch den Winter kommen.”

Strom- und Gaspreisbremse

Die zentralen Punkte des Entlastungspakets

Privathaushalte, aber auch kleine und mittlere Unternehmen sollen eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis erhalten. Was über diesen Basisverbrauch hinausgeht, müsste zu den geltenden Marktpreisen gekauft werden. Das würde die Verbraucher finanziell entlasten, aber gleichzeitig einen Anreiz bieten, Strom einzusparen.

Um den Basisverbrauch zu subventionieren, sollen die Energieunternehmen einen Teil ihrer Gewinne abgeben. Stromerzeuger haben für viele ihrer Kraftwerke weitgehend gleichbleibende Produktionskosten. Das gilt vor allem für die erneuerbaren Energien und die Atomenergie. Trotzdem erhalten sie für ihren günstig produzierten Strom den aktuell sehr hohen Marktpreis. Denn in der EU bestimmt das teuerste für die aktuelle Stromerzeugung benötigte Kraftwerk den Preis für Strom – aktuell sind das Gaskraftwerke. Durch dieses Marktdesign mit “Merit Order” fallen bei vielen Energieunternehmen derzeit erhebliche Mehreinnahmen an.

Die Regierung spricht von “Zufallsgewinnen”, die sie abschöpfen will. Das wird derzeit auch auf europäischer Ebene diskutiert. Die Bundesregierung hofft auf eine EU-weite Regelung, will aber zur Not auch eine nationale Lösung durchsetzen. Kritiker geben zu bedenken, dass der deutsche Strommarkt keine Insel ist und in diesem Fall Energiekonzerne in anderen EU-Ländern den in Deutschland den subventionierten Strom aufkaufen würden.

Eine Expertenkommission soll zeitnah klären, ob auch beim Gasverbrauch zum Heizen ein preisvergünstigtes Grundkontingent möglich ist.

Finanzierung 

Energiekostenzuschuss

Reaktionen

Die sogenannte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die im September bereits an alle Erwerbstätigen ausgezahlt wird, soll auf Rentnerinnen und Rentner ausgeweitet werden. Studierende und Fachschüler sollen 200 Euro erhalten. Ausgezahlt wird das Geld zum 1. Dezember 2022.

Höheres Wohngeld, mehr Empfänger

Mehr Menschen sollen Wohngeld bekommen, mit dem der Staat die Mietkosten einkommensschwacher Bürger bezuschusst. Der Kreis der Berechtigten soll von derzeit 640.000 auf rund zwei Millionen Personen ausgeweitet werden. Wohngeldempfänger erhalten von September bis Ende Dezember 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss von 415 Euro im Ein-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen, für jede weitere zusätzliche 100 Euro). Danach wird der Zuschuss dauerhaft in das Wohngeld integriert.

Bürgergeld

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) wird zum 1. Januar 2023 in ein Bürgergeld umbenannt, das rund 50 Euro höher ausfällt als die bisherigen monatlichen Zahlungen. In der Berechnung wird die jeweils zu erwartende Inflation berücksichtigt. Dies wird zu einer Erhöhung des derzeitigen Hartz-IV-Regelsatzes für Alleinstehende von 449 Euro auf etwa 500 Euro führen. Die Regelsätze für Mehrpersonen-Haushalte und Kinder sollen entsprechend angepasst werden.

Kindergeld

Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für das erste und zweite Kind um jeweils 18 Euro monatlich angehoben und dann 237 Euro pro Monat betragen.

Omid Nouripour, Olaf Scholz, Christian Lindner und Saskia Esken sitzen bei einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Koalitions-Beratungen nebeneinander

Nachfolge für das 9-Euro-Ticket

Die Koalition befürwortet ein bundesweites Ticket im öffentlichen Nahverkehr. 1,5 Milliarden Euro will sie dafür bereitstellen – wenn sich die Länder in gleicher Höhe beteiligen. Der Monatspreis soll bei 49 bis 69 Euro liegen.

Kalte Progression verhindern

Die deutsche Einkommenssteuer funktioniert nach einem Stufenmodell: Wer mehr verdient, muss einen höheren Anteil seines Gehalts als Steuern abgeben. Wenn Löhne und Gehälter also erhöht werden, um sie der Inflation anzupassen, rutscht man schnell in einen höhere Stufe, ohne dass das Realeinkommen gestiegen wäre. Das Resultat: Man hat weniger Kaufkraft im Portemonnaie. Diesen schleichende Steuererhöhungen nennt man “kalte Progression”. Nun sollen die Progressionsstufen so angepasst werden, dass die Inflation nicht zu höheren Steuersätzen führt. Rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürger sollen davon profitieren.

Steuerfreie Zuschüsse von Arbeitgebern

Wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten wegen der hohen Energiepreise finanziell unterstützen wollen, dann sollen solche Zahlungen bis zu einer Höhe von 3000 Euro frei von Steuern und Abgaben bleiben. Dies will der Bund in der nächsten Gesprächsrunde der Konzertierten Aktion als “Unterstützung der Tarifpolitik” anbieten. Mit der Zahlung soll vermieden werden, dass die Inflation die Lohnforderungen und damit dann die Preisschraube antreibt.

CO2- Abgabe

Die zum 1. Januar anstehende Anhebung der Kohlendioxid-Bepreisung für fossile Brennstoffe wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Die danach geplanten Anhebungen werden ebenfalls um ein Jahr verschoben. Um trotzdem Einsparungen bei CO2-Emissionen zu forcieren, gibt es im Verkehrsetat rund 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für den Schienenverkehr.

Die zum 1. Januar anstehende Anhebung der Kohlendioxid-Bepreisung für fossile Brennstoffe wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Die danach geplanten Anhebungen werden ebenfalls um ein Jahr verschoben. Um trotzdem Einsparungen bei CO2-Emissionen zu forcieren, gibt es im Verkehrsetat rund 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für den Schienenverkehr.

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