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Meinung: Der Überwachungsstaat hat (fast) ausgedient

Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen europäisches Recht – urteilt der Europäische Gerichtshof. Gut so, meint Marcel Fürstenau.

Digitale Massenüberwachung ohne jeden Anlass und ohne jede Begründung – das nennt man Vorratsdatenspeicherung. Die wurde nun 

vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt. Bravo! Denn dieses Urteil bedeutet, dass die in Deutschland längst geplante und lediglich ausgesetzte Ausspähung unserer gesamten elektronischen Kommunikation definitiv illegal ist.

Digitale Massenüberwachung ohne jeden Anlass und ohne jede Begründung – das nennt man Vorratsdatenspeicherung. Die wurde nun 

Alle, die sich darüber zurecht freuen, wissen aber auch: Die Gefahr, trotzdem heimlich beim Telefonieren belauscht oder beim Schreiben von Mails beobachtet zu werden, bleibt bestehen. Sie ist lediglich kleiner geworden. Vorsicht ist also weiterhin geboten, denn Sicherheitsbehörden aus dem In- und Ausland werden niemals freiwillig die Hände in den Schoß legen.

Vorratsdatenspeicherung light ist das kleinere Übel

Das erwartet auch niemand, aber Polizei und Geheimdienste müssen sich an Gesetze halten. Sie sollen uns so effektiv wie möglich vor Terroranschlägen schützen, Drogenhandel eindämmen und sexualisierte Gewalt bekämpfen. All das ist aber auch ohne eine zügellose Vorratsdatenspeicherung erfolgversprechend möglich. Die Gebrauchsanweisung dafür steht im klugen, abwägenden EuGH-Urteil.

Demnach können die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gesetzliche Regelungen schaffen, “die eine gezielte Vorratsspeicherung und/oder umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen”. Die Abkürzung IP steht für Internetprotokoll und ist – vereinfacht gesagt – die Adresse eines Computers.

Mit Hilfe solcher elektronischen Adressen versuchen Polizei und Geheimdienste, Tatverdächtige zu ermitteln oder Verbrechen zu verhindern. Wie sie das künftig rechtlich sauber tun können, steht ebenfalls im EuGH-Urteil: “unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit”. Die Bevölkerung darf also nicht mehr unter Generalverdacht gestellt werden. Nötig ist schon ein Anfangsverdacht gegen eine konkrete Person. Wenn dann eine Richterin oder ein Richter grünes Licht gibt, dürfen Daten auf Vorrat gespeichert werden.

Die Bundesregierung muss nun einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, um die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes zu erfüllen. Auf den ersten Blick keine leichte Übung, denn Sozialdemokraten (SPD) einerseits sowie Grüne und Freie Demokraten (FDP) andererseits haben beim Thema Sicherheit zuweilen sehr verschiedene Vorstellungen.

Unter der christdemokratischen Bundeskanzlerin Angela Merkel fiel es der SPD meistens leicht, den ausufernden Vorstellungen der Konservativen zu folgen. 

Bürger- und Freiheitsrechte wurden nach den islamistischen Terroranschlägen vom11. September 2001 und dem anschließend von den USA ausgerufenen globalen Kampf gegen den Terror auch in Deutschland massiv eingeschränkt. Tiefpunkt war die Reform des Gesetzes für den Bundesnachrichtendienst (BND), mit der die weltweite Überwachung des Internets legalisiert wurde.

Die zuvor unrechtmäßige Praxis des BND in Kooperation mit dem US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) war nur durch die selbstlosen Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden bekannt geworden. Dass er weder in Deutschland noch in einem anderen demokratischen Staat politisches Asyl und damit Schutz vor dem Zugriff der US-Justiz erhielt, ist und bleibt ein Armutszeugnis für die westliche Welt. Stattdessen musste er nach Russland flüchten – in das Land des Kriegstreibers Wladimir Putin.

Zum Glück war beim unsäglichen BND-Gesetz auf das dafür zuständige Bundesverfassungsgericht genauso Verlass wie jetzt bei der Vorratsdatenspeicherung auf den Europäischen Gerichtshof. Und unter der neuen Ampel-Regierung werden mögliche Versuche, wieder eine Mogelpackung in Gesetzesform auf den Weg zu bringen, keine Chance haben. Das sollten Grüne und FDP garantieren. Beide stehen seit jeher für einen wesentlich liberaleren Kurs in der Sicherheitspolitik.

Das später gekippte BND-Gesetz konnten sie als Oppositionsparteien nicht verhindern. Doch seit 2021 regieren sie – gemeinsam mit der SPD. Schon im Koalitionsvertrag hat sich das Trio zu einer sauberen Lösung verpflichtet: Man werde die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, “dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können”. Klare Worte, denen im Lichte des endlich vorliegenden EuGH-Urteils schnell Taten folgen müssen.                   

Portraitbild von Marcel Fürstenau

Digitale Massenüberwachung ohne jeden Anlass und ohne jede Begründung – das nennt man Vorratsdatenspeicherung. Die wurde nun 

vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt. Bravo! Denn dieses Urteil bedeutet, dass die in Deutschland längst geplante und lediglich ausgesetzte Ausspähung unserer gesamten elektronischen Kommunikation definitiv illegal ist.

Vorratsdatenspeicherung light ist das kleinere Übel

Alle, die sich darüber zurecht freuen, wissen aber auch: Die Gefahr, trotzdem heimlich beim Telefonieren belauscht oder beim Schreiben von Mails beobachtet zu werden, bleibt bestehen. Sie ist lediglich kleiner geworden. Vorsicht ist also weiterhin geboten, denn Sicherheitsbehörden aus dem In- und Ausland werden niemals freiwillig die Hände in den Schoß legen.

Das erwartet auch niemand, aber Polizei und Geheimdienste müssen sich an Gesetze halten. Sie sollen uns so effektiv wie möglich vor Terroranschlägen schützen, Drogenhandel eindämmen und sexualisierte Gewalt bekämpfen. All das ist aber auch ohne eine zügellose Vorratsdatenspeicherung erfolgversprechend möglich. Die Gebrauchsanweisung dafür steht im klugen, abwägenden EuGH-Urteil.

Demnach können die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gesetzliche Regelungen schaffen, “die eine gezielte Vorratsspeicherung und/oder umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen”. Die Abkürzung IP steht für Internetprotokoll und ist – vereinfacht gesagt – die Adresse eines Computers.

Mit Hilfe solcher elektronischen Adressen versuchen Polizei und Geheimdienste, Tatverdächtige zu ermitteln oder Verbrechen zu verhindern. Wie sie das künftig rechtlich sauber tun können, steht ebenfalls im EuGH-Urteil: “unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit”. Die Bevölkerung darf also nicht mehr unter Generalverdacht gestellt werden. Nötig ist schon ein Anfangsverdacht gegen eine konkrete Person. Wenn dann eine Richterin oder ein Richter grünes Licht gibt, dürfen Daten auf Vorrat gespeichert werden.

Generalverdacht? Nein danke!

Die Bundesregierung muss nun einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, um die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes zu erfüllen. Auf den ersten Blick keine leichte Übung, denn Sozialdemokraten (SPD) einerseits sowie Grüne und Freie Demokraten (FDP) andererseits haben beim Thema Sicherheit zuweilen sehr verschiedene Vorstellungen.

Die SPD war lange kein Garant für Bürger- und Freiheitsrechte

Unter der christdemokratischen Bundeskanzlerin Angela Merkel fiel es der SPD meistens leicht, den ausufernden Vorstellungen der Konservativen zu folgen. 

Bürger- und Freiheitsrechte wurden nach den islamistischen Terroranschlägen vom11. September 2001 und dem anschließend von den USA ausgerufenen globalen Kampf gegen den Terror auch in Deutschland massiv eingeschränkt. Tiefpunkt war die Reform des Gesetzes für den Bundesnachrichtendienst (BND), mit der die weltweite Überwachung des Internets legalisiert wurde.

Die zuvor unrechtmäßige Praxis des BND in Kooperation mit dem US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) war nur durch die selbstlosen Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden bekannt geworden. Dass er weder in Deutschland noch in einem anderen demokratischen Staat politisches Asyl und damit Schutz vor dem Zugriff der US-Justiz erhielt, ist und bleibt ein Armutszeugnis für die westliche Welt. Stattdessen musste er nach Russland flüchten – in das Land des Kriegstreibers Wladimir Putin.

Edward Snowden wird sich über das Urteil freuen

Zum Glück war beim unsäglichen BND-Gesetz auf das dafür zuständige Bundesverfassungsgericht genauso Verlass wie jetzt bei der Vorratsdatenspeicherung auf den Europäischen Gerichtshof. Und unter der neuen Ampel-Regierung werden mögliche Versuche, wieder eine Mogelpackung in Gesetzesform auf den Weg zu bringen, keine Chance haben. Das sollten Grüne und FDP garantieren. Beide stehen seit jeher für einen wesentlich liberaleren Kurs in der Sicherheitspolitik.

Das später gekippte BND-Gesetz konnten sie als Oppositionsparteien nicht verhindern. Doch seit 2021 regieren sie – gemeinsam mit der SPD. Schon im Koalitionsvertrag hat sich das Trio zu einer sauberen Lösung verpflichtet: Man werde die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, “dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können”. Klare Worte, denen im Lichte des endlich vorliegenden EuGH-Urteils schnell Taten folgen müssen.                   

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