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Gaspreisbremse soll schon ab Januar gelten

Millionen Haushalte in Deutschland müssen Anfang 2023 mit heftigen Preiserhöhungen für Erdgas und Strom rechnen. Die Bundesregierung plant deshalb auch für Januar und Februar Entlastungen.

Bürger und Unternehmen sollen bei ihren hohen Preisen für Erdgas rückwirkend schon ab dem 1. Januar Finanzhilfen vom Staat bekommen. Die Bundesregierung will damit die oft kritisierte “Winterlücke” bei den Energiepreisbremsen schließen. Klar war bislang eine finanzielle Entlastung von März 2023 an bis zum Frühjahr 2024 in Deutschland.

Wie aus dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf der Regierung hervorgeht, soll der für den Monat März für die Kundinnen und Kunden ermittelte Entlastungsbetrag in gleichem Umfang auch jeweils für die Monate Januar und Februar gelten.

Bürger und Unternehmen sollen bei ihren hohen Preisen für Erdgas rückwirkend schon ab dem 1. Januar Finanzhilfen vom Staat bekommen. Die Bundesregierung will damit die oft kritisierte “Winterlücke” bei den Energiepreisbremsen schließen. Klar war bislang eine finanzielle Entlastung von März 2023 an bis zum Frühjahr 2024 in Deutschland.

Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Die Ampelkoalition will mit dem milliardenschweren Hilfspaket die Belastungen für private Haushalte und Unternehmen angesichts der stark steigenden Energiepreise abfedern. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen.

Soll auch für die Strompreisbremse gelten

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen.

Auch für die Industrie ist ab Januar eine Gaspreisbremse geplant. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von sieben Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten. Die Entlastungen für diese Branche sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen laut dem Gesetzentwurf während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden.

Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über den sogenannten Abwehrschirm mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden. Der Bund macht dazu neue Schulden.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es im Entwurf weiter. Insbesondere die zuletzt sehr großen Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme stellten eine “erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung” für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. “Sie sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung.”

Nach Erkenntnissen des Vergleichsportals Verivox verteuert sich der Strom der regionalen Grundversorger zum Jahresbeginn in Deutschland im Durchschnitt um 61 Prozent, Erdgas wird um 54 Prozent teurer.

se/gri (dpa, afp, rtr)

Zwischenbericht der Kommission Erdgas und Wärme

Bürger und Unternehmen sollen bei ihren hohen Preisen für Erdgas rückwirkend schon ab dem 1. Januar Finanzhilfen vom Staat bekommen. Die Bundesregierung will damit die oft kritisierte “Winterlücke” bei den Energiepreisbremsen schließen. Klar war bislang eine finanzielle Entlastung von März 2023 an bis zum Frühjahr 2024 in Deutschland.

Wie aus dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf der Regierung hervorgeht, soll der für den Monat März für die Kundinnen und Kunden ermittelte Entlastungsbetrag in gleichem Umfang auch jeweils für die Monate Januar und Februar gelten.

Soll auch für die Strompreisbremse gelten

Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Die Ampelkoalition will mit dem milliardenschweren Hilfspaket die Belastungen für private Haushalte und Unternehmen angesichts der stark steigenden Energiepreise abfedern. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen.

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen.

Auch für die Industrie ist ab Januar eine Gaspreisbremse geplant. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von sieben Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten. Die Entlastungen für diese Branche sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen laut dem Gesetzentwurf während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden.

Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über den sogenannten Abwehrschirm mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden. Der Bund macht dazu neue Schulden.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es im Entwurf weiter. Insbesondere die zuletzt sehr großen Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme stellten eine “erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung” für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. “Sie sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung.”

Nach Erkenntnissen des Vergleichsportals Verivox verteuert sich der Strom der regionalen Grundversorger zum Jahresbeginn in Deutschland im Durchschnitt um 61 Prozent, Erdgas wird um 54 Prozent teurer.

se/gri (dpa, afp, rtr)

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