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Ausländer sollen leichter die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen

Die Bundesregierung hat sich einem Bericht zufolge in Grundzügen auf eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt. Die Einbürgerung soll schneller erfolgen und auch beim Doppelpass gibt es Zugeständnisse.

Wie die “Süddeutsche Zeitung” unter Berufung auf den 49-seitigen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) berichtet, sollen Einbürgerungen deutlich vereinfacht und so die Integration von Migrantinnen und Migranten erleichtert werden. Vor allem Einwanderer, die schon mehrere Jahre in Deutschland leben, sollen schneller zu deutschen Staatsbürgern werden können.

Der Reform zufolge soll die Frist, nach der Menschen mit Migrationshintergrund erst nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland zu Staatsbürgern werden können, auf fünf Jahre sinken. Bei “besonderen Integrationsleistungen” wie guten Sprachkenntnissen, ehrenamtlichem Engagement oder sehr guten Leistungen im Job soll eine Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein, wie die “SZ” berichtet.

Wie die “Süddeutsche Zeitung” unter Berufung auf den 49-seitigen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) berichtet, sollen Einbürgerungen deutlich vereinfacht und so die Integration von Migrantinnen und Migranten erleichtert werden. Vor allem Einwanderer, die schon mehrere Jahre in Deutschland leben, sollen schneller zu deutschen Staatsbürgern werden können.

Auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen schneller Deutsche werden können. Die Bedingung: Ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Bislang galt das erst nach acht Jahren. Bei Senioren, die älter als 67 Jahre sind, will Faeser dem Bericht zufolge schriftliche Sprachnachweise als Voraussetzung streichen. Stattdessen sollen künftig mündliche ausreichen.

Bonus bei “besonderen Integrationsleistungen”

Zu den wichtigen Änderungen zählt demnach auch, dass die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden muss. Der alte Rechtsgrundsatz entspreche ohnehin nicht mehr der Praxis, heißt es in dem Papier. Seit Jahren würden die meisten Einbürgerungen trotz weiterer Staatsangehörigkeit vollzogen.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte der Zeitung “Rheinische Post”, eine Einigung sei zum Greifen nah. “Wichtige Detailfragen sind so gut wie geklärt.” Nach seinen Angaben würden Menschen von der Einbürgerung ausgeschlossen, denen antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder menschenverachtende Delikte nachgewiesen worden seien. “Nur wer unsere Werteordnung achtet, kann die Staatsangehörigkeit bekommen”, sagte der Innenexperte. Vor allem die FDP hatte darauf gedrängt, dass bestimmte Straftaten eine Einbürgerung ausschließen sollten.

fab/wa (dpa, afp)

Vier Zuwanderer an einem Tisch über Unterrichtsmaterial gebeugt

Wie die “Süddeutsche Zeitung” unter Berufung auf den 49-seitigen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) berichtet, sollen Einbürgerungen deutlich vereinfacht und so die Integration von Migrantinnen und Migranten erleichtert werden. Vor allem Einwanderer, die schon mehrere Jahre in Deutschland leben, sollen schneller zu deutschen Staatsbürgern werden können.

Der Reform zufolge soll die Frist, nach der Menschen mit Migrationshintergrund erst nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland zu Staatsbürgern werden können, auf fünf Jahre sinken. Bei “besonderen Integrationsleistungen” wie guten Sprachkenntnissen, ehrenamtlichem Engagement oder sehr guten Leistungen im Job soll eine Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein, wie die “SZ” berichtet.

Bonus bei “besonderen Integrationsleistungen”

Auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen schneller Deutsche werden können. Die Bedingung: Ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Bislang galt das erst nach acht Jahren. Bei Senioren, die älter als 67 Jahre sind, will Faeser dem Bericht zufolge schriftliche Sprachnachweise als Voraussetzung streichen. Stattdessen sollen künftig mündliche ausreichen.

Zu den wichtigen Änderungen zählt demnach auch, dass die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden muss. Der alte Rechtsgrundsatz entspreche ohnehin nicht mehr der Praxis, heißt es in dem Papier. Seit Jahren würden die meisten Einbürgerungen trotz weiterer Staatsangehörigkeit vollzogen.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte der Zeitung “Rheinische Post”, eine Einigung sei zum Greifen nah. “Wichtige Detailfragen sind so gut wie geklärt.” Nach seinen Angaben würden Menschen von der Einbürgerung ausgeschlossen, denen antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder menschenverachtende Delikte nachgewiesen worden seien. “Nur wer unsere Werteordnung achtet, kann die Staatsangehörigkeit bekommen”, sagte der Innenexperte. Vor allem die FDP hatte darauf gedrängt, dass bestimmte Straftaten eine Einbürgerung ausschließen sollten.

fab/wa (dpa, afp)

Doppelte Staatsangehörigkeit wird möglich

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