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Ungarn verschärft Abtreibungsregeln

Bevor Frauen eine Schwangerschaft abbrechen lassen können, müssen sie den Herzschlag des Fötus anhören. In Ungarn gilt eine Fristenlösung und es gilt eine Pflicht zur Beratung.

In der Verordnung von Innenminister Sandor Pinter heißt es, bei der Beantragung eines Schwangerschaftsabbruchs müsse eine Frau eine fachärztliche Bescheinigung vorweisen, derzufolge ihr “die Faktoren, die auf das Vorliegen der Lebensfunktionen des Embryos hinweisen, auf eindeutige Weise zur Kenntnis gebracht wurden”. Die auch im Ungarischen umständlich klingende juristische Formulierung bedeutet laut Medienberichten, dass sich Frauen vor dem Schwangerschaftsabbruch die Herztöne ihres Embryos anhören müssen. Die Regelung tritt am Donnerstag in Kraft.

Das Innenministerium erklärte weiter, dass “zwei Drittel der Ungarn den Beginn des Lebens eines Kindes mit dem ersten Herzschlag in Verbindung bringen” und dass moderne Geräte in der Lage sind, die Herztöne schon früh in der Schwangerschaft festzustellen, was eine “umfassendere Information für schwangere Frauen” ermöglicht.

In der Verordnung von Innenminister Sandor Pinter heißt es, bei der Beantragung eines Schwangerschaftsabbruchs müsse eine Frau eine fachärztliche Bescheinigung vorweisen, derzufolge ihr “die Faktoren, die auf das Vorliegen der Lebensfunktionen des Embryos hinweisen, auf eindeutige Weise zur Kenntnis gebracht wurden”. Die auch im Ungarischen umständlich klingende juristische Formulierung bedeutet laut Medienberichten, dass sich Frauen vor dem Schwangerschaftsabbruch die Herztöne ihres Embryos anhören müssen. Die Regelung tritt am Donnerstag in Kraft.

Die Abtreibungsgesetze in Ungarn sind relativ liberal, es gilt eine Fristenlösung. Frauen können sich bis zur zwölften Woche auf eine persönliche Krisensituation berufen. Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch eine Beratungspflicht.

Frauenrechtler sind besorgt

Der seit 2010 regierende Ministerpräsident Viktor Orban gibt sich gerne als Vorkämpfer für christliche Werte und für das Ideal der traditionellen Familie. Zugleich ist sich der Rechtspopulist des Umstands bewusst, dass ein nahezu umfassendes Abtreibungsverbot – wie im rechtsnational regierten Polen – in seinem Land äußerst unpopulär wäre.

Die jüngste Verschärfung erhöht allerdings nach Einschätzung von Frauenrechtsorganisationen den Druck auf Frauen, die sich durch eine ungewollte Schwangerschaft ohnehin schon in einer äußerst schweren Lage befinden. Aron Demeter, Sprecher von Amnesty International Ungarn, sagte, das Dekret würde “den Zugang zu legalen und sicheren Abtreibungen erschweren”. Die Gesetzesänderung sei “aus dem Nichts gekommen, ohne irgendeine Art von öffentlicher und professioneller Konsultation zu diesem Thema”.

Die Idee, das Anhören der embryonalen Herztöne zur Bedingung für einen Schwangerschaftsabbruch zu machen, geht auf die rechtsextreme Partei Mi Hazank (Unsere Heimat) zurück. Die Gruppierung zog nach der Wahl im vergangenen April erstmals ins Parlament ein. Obwohl zur Opposition gehörig, erhält sie in regierungsnahen Medien immer wieder Zuspruch und Unterstützung.

uh/kle (dpa, afp, ap)

Ungarn | Viktor Orban

In der Verordnung von Innenminister Sandor Pinter heißt es, bei der Beantragung eines Schwangerschaftsabbruchs müsse eine Frau eine fachärztliche Bescheinigung vorweisen, derzufolge ihr “die Faktoren, die auf das Vorliegen der Lebensfunktionen des Embryos hinweisen, auf eindeutige Weise zur Kenntnis gebracht wurden”. Die auch im Ungarischen umständlich klingende juristische Formulierung bedeutet laut Medienberichten, dass sich Frauen vor dem Schwangerschaftsabbruch die Herztöne ihres Embryos anhören müssen. Die Regelung tritt am Donnerstag in Kraft.

Das Innenministerium erklärte weiter, dass “zwei Drittel der Ungarn den Beginn des Lebens eines Kindes mit dem ersten Herzschlag in Verbindung bringen” und dass moderne Geräte in der Lage sind, die Herztöne schon früh in der Schwangerschaft festzustellen, was eine “umfassendere Information für schwangere Frauen” ermöglicht.

Frauenrechtler sind besorgt

Die Abtreibungsgesetze in Ungarn sind relativ liberal, es gilt eine Fristenlösung. Frauen können sich bis zur zwölften Woche auf eine persönliche Krisensituation berufen. Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch eine Beratungspflicht.

Der seit 2010 regierende Ministerpräsident Viktor Orban gibt sich gerne als Vorkämpfer für christliche Werte und für das Ideal der traditionellen Familie. Zugleich ist sich der Rechtspopulist des Umstands bewusst, dass ein nahezu umfassendes Abtreibungsverbot – wie im rechtsnational regierten Polen – in seinem Land äußerst unpopulär wäre.

Die jüngste Verschärfung erhöht allerdings nach Einschätzung von Frauenrechtsorganisationen den Druck auf Frauen, die sich durch eine ungewollte Schwangerschaft ohnehin schon in einer äußerst schweren Lage befinden. Aron Demeter, Sprecher von Amnesty International Ungarn, sagte, das Dekret würde “den Zugang zu legalen und sicheren Abtreibungen erschweren”. Die Gesetzesänderung sei “aus dem Nichts gekommen, ohne irgendeine Art von öffentlicher und professioneller Konsultation zu diesem Thema”.

Die Idee, das Anhören der embryonalen Herztöne zur Bedingung für einen Schwangerschaftsabbruch zu machen, geht auf die rechtsextreme Partei Mi Hazank (Unsere Heimat) zurück. Die Gruppierung zog nach der Wahl im vergangenen April erstmals ins Parlament ein. Obwohl zur Opposition gehörig, erhält sie in regierungsnahen Medien immer wieder Zuspruch und Unterstützung.

uh/kle (dpa, afp, ap)

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