Gesundheit und Sicherheit: ILO schärft Arbeitnehmerrechte
Gesundheit und Sicherheit im Job haben nun in 187 Staaten der Welt höchste Priorität. Sie wurden von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu einem globalen Grundrecht von Arbeitnehmern erklärt.
“Keine Einwände?”, fragte Versammlungsleiter Ali Bin Samikh Al-Marri die ILO-Delegierten in Genf am Freitagabend. Dann ließ Al-Marri, der hauptamtlich Arbeitsminister von Katar ist, den Hammer fallen: “Angenommen!” Der scheidende Chef der ILO, der Internationalen Arbeitsorganisation, Guy Ryder, spricht von einer “historische Entscheidung”. Alle 187 Mitgliedstaaten müssten laut ILO-Satzung nun dafür sorgen, dass “das Grundrecht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld” gewährleistet wird.
Nun seien alle Mitgliedsstaaten gefordert, so Joaquim Pintado Nunes, der Leiter der zuständigen ILO-Abteilung, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, “um zu verhindern, dass Menschen bei der Arbeit und aufgrund der Arbeit sterben”. Laut ILO kommen jährlich weltweit fast drei Millionen Menschen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ums Leben.
“Keine Einwände?”, fragte Versammlungsleiter Ali Bin Samikh Al-Marri die ILO-Delegierten in Genf am Freitagabend. Dann ließ Al-Marri, der hauptamtlich Arbeitsminister von Katar ist, den Hammer fallen: “Angenommen!” Der scheidende Chef der ILO, der Internationalen Arbeitsorganisation, Guy Ryder, spricht von einer “historische Entscheidung”. Alle 187 Mitgliedstaaten müssten laut ILO-Satzung nun dafür sorgen, dass “das Grundrecht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld” gewährleistet wird.
Die nun vorgenommene Einstufung von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit in die Grundrechte-Charta der ILO “ist ein bedeutender Schritt, um diese unakzeptablen Todesfälle zu vermeiden”, erklärte die Organisation. Die neuen Regel sollen kontrolliert werden. Jährliche Berichte über Fortschritte und Hindernisse in den einzelnen Länder unterstützen diese Kontrolle.
Seit langem geforderte Grundrechte-Erweiterung
Die nun vorgenommene Erweiterung der Grundrechte um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld war von Gewerkschaften seit langem gefordert worden. Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) begrüßte die Genfer Entscheidung. Sie sei “die erste Erweiterung der grundlegenden Menschenrechte der Arbeitnehmer seit einem Vierteljahrhundert”.
Die ILO bringt Arbeitgeber, Gewerkschafter und Regierungen aus aller Welt zusammen. Zu den von der UN-Sonderorganisation bereits zuvor verabschiedeten Grundrechten zählen unter anderem das Verbot aller Form von Zwangs- und Kinderarbeit sowie von Diskriminierung am Arbeitsplatz.
AR/nob (dpa, afp, ebu, rtr)
“Keine Einwände?”, fragte Versammlungsleiter Ali Bin Samikh Al-Marri die ILO-Delegierten in Genf am Freitagabend. Dann ließ Al-Marri, der hauptamtlich Arbeitsminister von Katar ist, den Hammer fallen: “Angenommen!” Der scheidende Chef der ILO, der Internationalen Arbeitsorganisation, Guy Ryder, spricht von einer “historische Entscheidung”. Alle 187 Mitgliedstaaten müssten laut ILO-Satzung nun dafür sorgen, dass “das Grundrecht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld” gewährleistet wird.
Nun seien alle Mitgliedsstaaten gefordert, so Joaquim Pintado Nunes, der Leiter der zuständigen ILO-Abteilung, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, “um zu verhindern, dass Menschen bei der Arbeit und aufgrund der Arbeit sterben”. Laut ILO kommen jährlich weltweit fast drei Millionen Menschen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ums Leben.
Seit langem geforderte Grundrechte-Erweiterung
Die nun vorgenommene Einstufung von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit in die Grundrechte-Charta der ILO “ist ein bedeutender Schritt, um diese unakzeptablen Todesfälle zu vermeiden”, erklärte die Organisation. Die neuen Regel sollen kontrolliert werden. Jährliche Berichte über Fortschritte und Hindernisse in den einzelnen Länder unterstützen diese Kontrolle.
Die nun vorgenommene Erweiterung der Grundrechte um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld war von Gewerkschaften seit langem gefordert worden. Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) begrüßte die Genfer Entscheidung. Sie sei “die erste Erweiterung der grundlegenden Menschenrechte der Arbeitnehmer seit einem Vierteljahrhundert”.
Die ILO bringt Arbeitgeber, Gewerkschafter und Regierungen aus aller Welt zusammen. Zu den von der UN-Sonderorganisation bereits zuvor verabschiedeten Grundrechten zählen unter anderem das Verbot aller Form von Zwangs- und Kinderarbeit sowie von Diskriminierung am Arbeitsplatz.
AR/nob (dpa, afp, ebu, rtr)