Wie funktioniert der Beitritt zur EU?
Der EU-Gipfel verleiht der Ukraine und Moldau den Kandidatenstatus. Ein Schritt auf dem komplexen Weg zur Mitgliedschaft. Wie geht es weiter? Wo stehen andere Bewerber?
Der Beitritt zur Europäischen Union ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Von den heute 27 Mitgliedsstaaten sind 21 im Laufe der Jahrzehnte in mehreren Wellen seit 1958 den ursprünglichen Gründungsmitgliedern (Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Deutschland) beigetreten. Der EU-Vertrag von Lissabon regelt in Paragraph 49 das eigentlich recht schlichte Verfahren.
1. Jeder europäische Staat kann, wenn er die Werte der EU wie Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte, achtet, einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
Der Beitritt zur Europäischen Union ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Von den heute 27 Mitgliedsstaaten sind 21 im Laufe der Jahrzehnte in mehreren Wellen seit 1958 den ursprünglichen Gründungsmitgliedern (Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Deutschland) beigetreten. Der EU-Vertrag von Lissabon regelt in Paragraph 49 das eigentlich recht schlichte Verfahren.
2. Der Rat der Europäischen Union (die Vertretung der Mitgliedsstaaten) billigt diesen Antrag einstimmig und nimmt Verhandlungen auf. Die EU-Kommission gibt eine Empfehlung ab. Das Europäische Parlament muss zustimmen. Komplexe Beitrittskriterien müssen beachtet werden.
Drei Schritte zum Beitritt
3. Der Antragsteller und der Rat unterschreiben einen völkerrechtlichen Beitrittsvertrag, der von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss. Sobald er in Kraft tritt: Volle Mitgliedschaft! Tusch!
Im Laufe der Beitrittsverhandlungen, die je nach Größe und Zustand des Bewerbers einige Jahre oder mehrere Jahrzehnte dauern können, werden Reformen umgesetzt, Verwaltung, Justiz und Wirtschaft werden EU-Normen angepasst. Jeder Beitrittsschritt, der in 35 inhaltliche Kapitel aufgedröselt ist, muss einstimmig von allen Mitgliedsstaaten gebilligt werden.
Die EU hat für alle Bewerber immer wieder neue Kriterien und Reformschritte festgelegt. Die innere Struktur der EU wurde ebenfalls mehrfach angepasst, um bei der wachsenden Zahl der Mitglieder handlungsfähig zu bleiben.
Die derzeitigen Bewerber lassen sich in vier Gruppen einteilen:
1. Staaten, die sich auf einen Mitgliedsantrag vorbereiten: Kosovo
2. Staaten, die einen Antrag gestellt haben: Bosnien-Herzegowina, Georgien
3. Staaten, die offizielle Kandidaten sind, weil ihr Antrag positiv bewertet wurde: Albanien, Nordmazedonien, und jetzt neu, die Ukraine und die Republik Moldau
4. Staaten, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden: Serbien, Montenegro, Türkei
Finnland brauchte für das komplette Verfahren Mitte der 1990er Jahre nur drei Jahre. Die Türkei verhandelt bereits seit 2005 ohne Aussicht auf Fortschritt. Die EU betont immer wieder, es liege hauptsächlich in der Hand der Mitgliedsstaaten, wie schnell sie Reformen umsetzen, um die nächste Stufe auf der Leiter zu erklimmen. Andererseits können EU-Mitglieder den Prozess willkürlich blockieren, wie derzeit Bulgarien, das Nordmazedonien mit fadenscheinigen Argumenten die Aufnahme von längst überfälligen Beitrittsverhandlungen verwehrt.
Um die Wartezeit zu versüßen, gibt es eine Reihe von Kooperationsvereinbarungen, wie die sogenannte Östliche Partnerschaft, um auch außerhalb des formellen Beitrittsverfahrens Reformen anzustoßen und Wirtschaftshilfe zu leisten. Außerdem müssten die Kandidaten Streitigkeiten untereinander und territoriale Konflikte mit Nachbarstaaten vor einem Beitritt beilegen. Das dürfte im Falle der Ukraine sehr schwierig werden, gilt aber auch für Serbien und Kosovo.
Den schnellsten Beitritt hat übrigens die frühere DDR hingelegt. Sie trat der EU 1990 ohne formelle Verhandlungen bei, weil sie Teil des EU-Mitglieds Bundesrepublik Deutschland wurde.
Island ist das einzige Land, das seit 2015 seine Bewerbung zurückgezogen hat. Der Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist das einzige Land, das bisher die EU-Mitgliedschaft aufgekündigt hat und 2020 austrat.
Der Beitritt zur Europäischen Union ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Von den heute 27 Mitgliedsstaaten sind 21 im Laufe der Jahrzehnte in mehreren Wellen seit 1958 den ursprünglichen Gründungsmitgliedern (Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Deutschland) beigetreten. Der EU-Vertrag von Lissabon regelt in Paragraph 49 das eigentlich recht schlichte Verfahren.
1. Jeder europäische Staat kann, wenn er die Werte der EU wie Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte, achtet, einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
Drei Schritte zum Beitritt
2. Der Rat der Europäischen Union (die Vertretung der Mitgliedsstaaten) billigt diesen Antrag einstimmig und nimmt Verhandlungen auf. Die EU-Kommission gibt eine Empfehlung ab. Das Europäische Parlament muss zustimmen. Komplexe Beitrittskriterien müssen beachtet werden.
3. Der Antragsteller und der Rat unterschreiben einen völkerrechtlichen Beitrittsvertrag, der von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss. Sobald er in Kraft tritt: Volle Mitgliedschaft! Tusch!
Im Laufe der Beitrittsverhandlungen, die je nach Größe und Zustand des Bewerbers einige Jahre oder mehrere Jahrzehnte dauern können, werden Reformen umgesetzt, Verwaltung, Justiz und Wirtschaft werden EU-Normen angepasst. Jeder Beitrittsschritt, der in 35 inhaltliche Kapitel aufgedröselt ist, muss einstimmig von allen Mitgliedsstaaten gebilligt werden.
Die EU hat für alle Bewerber immer wieder neue Kriterien und Reformschritte festgelegt. Die innere Struktur der EU wurde ebenfalls mehrfach angepasst, um bei der wachsenden Zahl der Mitglieder handlungsfähig zu bleiben.
Wer ist wie weit?
Die derzeitigen Bewerber lassen sich in vier Gruppen einteilen:
Geduld ist nötig
1. Staaten, die sich auf einen Mitgliedsantrag vorbereiten: Kosovo
2. Staaten, die einen Antrag gestellt haben: Bosnien-Herzegowina, Georgien
3. Staaten, die offizielle Kandidaten sind, weil ihr Antrag positiv bewertet wurde: Albanien, Nordmazedonien, und jetzt neu, die Ukraine und die Republik Moldau
Fun Facts
4. Staaten, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden: Serbien, Montenegro, Türkei
Finnland brauchte für das komplette Verfahren Mitte der 1990er Jahre nur drei Jahre. Die Türkei verhandelt bereits seit 2005 ohne Aussicht auf Fortschritt. Die EU betont immer wieder, es liege hauptsächlich in der Hand der Mitgliedsstaaten, wie schnell sie Reformen umsetzen, um die nächste Stufe auf der Leiter zu erklimmen. Andererseits können EU-Mitglieder den Prozess willkürlich blockieren, wie derzeit Bulgarien, das Nordmazedonien mit fadenscheinigen Argumenten die Aufnahme von längst überfälligen Beitrittsverhandlungen verwehrt.
Um die Wartezeit zu versüßen, gibt es eine Reihe von Kooperationsvereinbarungen, wie die sogenannte Östliche Partnerschaft, um auch außerhalb des formellen Beitrittsverfahrens Reformen anzustoßen und Wirtschaftshilfe zu leisten. Außerdem müssten die Kandidaten Streitigkeiten untereinander und territoriale Konflikte mit Nachbarstaaten vor einem Beitritt beilegen. Das dürfte im Falle der Ukraine sehr schwierig werden, gilt aber auch für Serbien und Kosovo.
Den schnellsten Beitritt hat übrigens die frühere DDR hingelegt. Sie trat der EU 1990 ohne formelle Verhandlungen bei, weil sie Teil des EU-Mitglieds Bundesrepublik Deutschland wurde.
Island ist das einzige Land, das seit 2015 seine Bewerbung zurückgezogen hat. Der Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist das einzige Land, das bisher die EU-Mitgliedschaft aufgekündigt hat und 2020 austrat.