EU-Parlament billigt Gas- und Atomkraft als nachhaltig
Zu wenige Abgeordnete stimmten für eine Blockade der neuen EU-Taxonomie. Gas- und Atomkraft dürften damit bald als “grüne” Energieformen gelten. Die Bundesregierung bleibt skeptisch, klagen will sie jedoch nicht.
Auch nach der Entscheidung des EU-Parlaments zur Einstufung von Atomkraft als “nachhaltig” in der EU-Taxonomie bleibt die Bundesregierung dazu auf Distanz. Die Regierung bleibe bei ihrer Position “und betrachtet Kernenergie als nicht nachhaltig”, sagte deren Sprecher Steffen Hebestreit in Berlin.
Zuvor hatte das EU-Parlament beschlossen, keinen Einspruch einzulegen gegen die Pläne der EU-Kommissionen, Gas und Atomkraft als nachhaltige Energieträger einzustufen. Ein Antrag, um die sogenannte Taxonomie zu blockieren, bekam im Straßburger Parlament nicht die nötige Mehrheit.
Auch nach der Entscheidung des EU-Parlaments zur Einstufung von Atomkraft als “nachhaltig” in der EU-Taxonomie bleibt die Bundesregierung dazu auf Distanz. Die Regierung bleibe bei ihrer Position “und betrachtet Kernenergie als nicht nachhaltig”, sagte deren Sprecher Steffen Hebestreit in Berlin.
Bei der Taxonomie geht es um ein System, mit dem Finanzprodukte im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit kategorisiert werden. Die EU-Kommission hatte Anfang Februar offiziell ihre Pläne vorgestellt, die beiden Energieformen Gas und Atomkraft in die Taxonomie-Verordnung aufzunehmen. Die seit 2020 geltende Verordnung umfasst bisher Öko-Energien wie Wind und Sonnenkraft. Der Schritt kommt also einer offiziellen Empfehlung für private Investitionen in Atom- und Gasprojekte gleich.
Worum geht es bei der Taxonomie?
Mit einem Siegel auf EU-Ebene soll sogenanntes Greenwashing vermieden werden. Greenwashing bezeichnet den Versuch, Produkten oder Unternehmen ein nachhaltiges und umweltbewusstes Image zu verpassen, obwohl die Grundlage dafür nicht gegeben ist. Doch Umwelt- und Klimaschutzverbände kritisieren genau das: Mit den Plänen der EU-Kommission würde “Greenwashing für den Finanzmarkt” betrieben.
Einspruch dagegen einlegen könnte nun noch der Europäische Rat, in dem die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten vertreten sind. Das gilt aber als ausgeschlossen. Der deutsche Regierungssprecher Hebestreit wies darauf hin, dass sich die Bundesregierung für einen solchen Einspruch des Rats eingesetzt habe. Die erforderliche Mehrheit sei jedoch nicht zustande gekommen. Eine Klage gegen die Taxonomie, wie sie einige EU-Staaten wie Österreich und Luxemburg sowie mehrere Verbände planen, lehnte die Bundesregierung laut Hebestreit ab.
Der Regierungssprecher wies auch darauf hin, dass sich die Einwände der Bundesregierung nur auf die Einstufung von Atomkraft als “nachhaltig” beziehen. Dagegen betrachte die Regierung Erdgas als “eine wichtige Brückentechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität”.
Umwelt- und Klimaschutzverbände übten scharfe Kritik an der Entscheidung des EU-Parlaments, die Rede war von einem “schwarzen Tag für den Klimaschutz”.
ust/rb (afp, dpa)
Auch nach der Entscheidung des EU-Parlaments zur Einstufung von Atomkraft als “nachhaltig” in der EU-Taxonomie bleibt die Bundesregierung dazu auf Distanz. Die Regierung bleibe bei ihrer Position “und betrachtet Kernenergie als nicht nachhaltig”, sagte deren Sprecher Steffen Hebestreit in Berlin.
Zuvor hatte das EU-Parlament beschlossen, keinen Einspruch einzulegen gegen die Pläne der EU-Kommissionen, Gas und Atomkraft als nachhaltige Energieträger einzustufen. Ein Antrag, um die sogenannte Taxonomie zu blockieren, bekam im Straßburger Parlament nicht die nötige Mehrheit.
Worum geht es bei der Taxonomie?
Bei der Taxonomie geht es um ein System, mit dem Finanzprodukte im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit kategorisiert werden. Die EU-Kommission hatte Anfang Februar offiziell ihre Pläne vorgestellt, die beiden Energieformen Gas und Atomkraft in die Taxonomie-Verordnung aufzunehmen. Die seit 2020 geltende Verordnung umfasst bisher Öko-Energien wie Wind und Sonnenkraft. Der Schritt kommt also einer offiziellen Empfehlung für private Investitionen in Atom- und Gasprojekte gleich.
Mit einem Siegel auf EU-Ebene soll sogenanntes Greenwashing vermieden werden. Greenwashing bezeichnet den Versuch, Produkten oder Unternehmen ein nachhaltiges und umweltbewusstes Image zu verpassen, obwohl die Grundlage dafür nicht gegeben ist. Doch Umwelt- und Klimaschutzverbände kritisieren genau das: Mit den Plänen der EU-Kommission würde “Greenwashing für den Finanzmarkt” betrieben.
Einspruch dagegen einlegen könnte nun noch der Europäische Rat, in dem die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten vertreten sind. Das gilt aber als ausgeschlossen. Der deutsche Regierungssprecher Hebestreit wies darauf hin, dass sich die Bundesregierung für einen solchen Einspruch des Rats eingesetzt habe. Die erforderliche Mehrheit sei jedoch nicht zustande gekommen. Eine Klage gegen die Taxonomie, wie sie einige EU-Staaten wie Österreich und Luxemburg sowie mehrere Verbände planen, lehnte die Bundesregierung laut Hebestreit ab.
Der Regierungssprecher wies auch darauf hin, dass sich die Einwände der Bundesregierung nur auf die Einstufung von Atomkraft als “nachhaltig” beziehen. Dagegen betrachte die Regierung Erdgas als “eine wichtige Brückentechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität”.
Wie geht es weiter?
Umwelt- und Klimaschutzverbände übten scharfe Kritik an der Entscheidung des EU-Parlaments, die Rede war von einem “schwarzen Tag für den Klimaschutz”.
ust/rb (afp, dpa)