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Faktencheck: Was hat Deutschland Afghanistan und den Ortskräften versprochen und gehalten?

Nach fast zwei Jahrzehnten zogen die NATO-Truppen im August 2021 aus Afghanistan ab. Deutsche Politiker versprachen damals viel, aber was von den Zusagen an die Ortskräfte und deren Familien wurde eingehalten?

Behauptung: “Für uns steht im Augenblick die Frage der Ortskräfte im Zentrum, und das sind nicht 300, sondern das sind wahrscheinlich eher 10.000 bis 40.000”, sagte die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Pressekonferenz mit dem damaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz Ende August 2021. 

DW-Faktencheck: Richtig

Behauptung: “Für uns steht im Augenblick die Frage der Ortskräfte im Zentrum, und das sind nicht 300, sondern das sind wahrscheinlich eher 10.000 bis 40.000”, sagte die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Pressekonferenz mit dem damaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz Ende August 2021. 

Die ehemalige Bundeskanzlerin sagte diesen Satz erst kurz nach dem Abzug der internationalen Streitkräfte aus Afghanistan – in einer Zeit also, in der Vieles noch unklar war und am Kabuler Flughafen Chaos herrschte. Das gilt auch für die Zahl der Ortskräfte. Laut Antragsteller einer Anfrage aus diesem Jahr waren dazu zuerst keine verlässlichen Zahlen verfügbar. 

Wie vielen Menschen hat Deutschland die Aufnahme versprochen?

Später gab es ständig unterschiedliche Zahlen. “Die sich immer wieder ändernden Zahlen belegen, dass man im Sommer 2021 nicht wusste, wie viele ehemalige Ortskräfte deutscher Regierungsorganisationen sich noch in Afghanistan befanden und wie viele davon nach den Kriterien des Ortskräfteverfahrens der Bundesregierung einen Aufnahmeanspruch besaßen”, schreibt Alexander Fröhlich vom Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte auf eine Anfrage der DW.

Das Auswärtige Amt teilte auf Anfrage der ARD Ende Juli mit, dass die deutschen Auslandsvertretungen seit der Machtübernahme der Taliban rund 21.000 Visa für Ortskräfte, besonders gefährdete Personen, die aufnahmeberechtigt sind, und deren Familienangehörige erteilt haben (Stand: 29.07.2022). Diese Zahl würde zu der Angabe der Bundeskanzlerin im August letzten Jahres passen. Zwischen 11.000 und 12.000 Personen in Afghanistan warten laut Informationen des Auswärtigen Amts aber noch immer auf eine Ausreise.

Behauptung: “Unsere Arbeit geht so lange weiter, bis alle in Sicherheit sind, für die wir in Afghanistan Verantwortung tragen”, sagte der ehemalige Außenminister Heiko Maas. Seine Nachfolgerin Annalena Baerbock bestärkte das Versprechen nach ihrem Amtsantritt mit den Worten: “Sie sind nicht vergessen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle in Sicherheit zu bringen.” 

DW-Faktencheck: Irreführend

Richtig ist, dass die Bundesregierung weiter daran arbeitet, gefährdete Menschen aus Afghanistan auszufliegen. “Tatsächlich wurden in den letzten Monaten tausende ehemalige Ortskräfte und deren Kernfamilienangehörige nach Deutschland evakuiert”, teilt das Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte auf Anfrage mit. Dennoch warten noch etwa 10.000 Menschen trotz Zusage auf ihre Ausreise. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl erhält laut eigenen Angaben zahlreiche Schreiben ehemaliger Ortskräfte, die um Hilfe bitten. 

Die Deutsche Welle hat ebenfalls mit einer ehemaligen Ortskraft gesprochen. Der Name liegt der Redaktion vor, wird aber aus Sicherheitsgründen nicht genannt. Der Familienvater war von 2014 bis zur Machtübernahme der Taliban bei einem Projekt der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) tätig. Bereits im August 2021 erhielt er eine Zusage für sich, seine Frau und seine vier Kinder, nach Deutschland reisen zu dürfen (das Schreiben liegt der Redaktion ebenfalls vor). Heute ist er mit seiner Familie noch immer in Afghanistan und fürchtet sich vor einer Rache der Taliban. “Wir wissen nicht, bis wann wir am Leben bleiben werden, und wir brauchen Unterstützung”, sagt er der DW. Auf seine Nachrichten an die GIZ erhält er laut eigenen Angaben keine Antwort. Die GIZ will sich aus Datenschutzgründen nicht zu konkreten Fällen äußern. 

Weil noch immer viele Menschen in Afghanistan ausharren, hat der Rechtsanwalt für Migrationspolitik Matthias Lehnert Anfang des Jahres die Bundesregierung verklagt. Seinen Mandanten, die ebenfalls für Projekte der GIZ tätig waren, werde von den Bundesministerien die Einreise verweigert. Der Grund: Sie hätten nicht als Angestellte gearbeitet, sondern nur als Mitarbeitende mit einem Werkvertrag. Diese Unterscheidung sei laut dem Rechtsanwalt aber irreführend. “Das ist perfide, weil es Menschen ausklammert, die nach außen hin klar in einem Projekt der fremden Mächte gearbeitet haben”, sagt Lehnert im Interview mit der DW.

Problematisch ist, wer rechtlich als Ortskraft gilt. Ortskräfte sind Personen, die für deutsche Ministerien oder deutsche Organisationen gearbeitet haben. Allgemein hat die Bundesregierung ehemaligen Ortskräften und ihren Familienangehörigen eine Aufnahme zugesagt. Doch es gibt Ausnahmen: “In den allermeisten Fällen – abgesehen von einzelnen Fällen, in denen eine offensichtliche und gravierende Gefährdung vorliegt – geht die Bundesregierung davon aus, dass es keine Ortskräfte sind”, sagt Lehnert. Und das, obwohl sie durch ihre Tätigkeit für deutsche Behörden gefährdet seien.

Nur in Ausnahmefällen und auch nur, wenn die Personen gut begründen können, warum sie gefährdet sind, können sie mit einer Ortskraft gleichgestellt werden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt in einer Analyse von 2022 zu dem Schluss, dass Deutschland “nur wenige besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan evakuiert und in Sicherheit gebracht” hat.

Behauptung: “Wir werden die Aufnahme von Ortskräften und besonders gefährdeten Afghaninnen verbessern und bei Zusage und geklärter Identität das Visumsverfahren beschleunigen. Wir arbeiten an sicheren und unbürokratischen Verfahren und werden die Familienzusammenführung aus Afghanistan beschleunigen”, verspricht Bundesinnenministerin Nancy Faeser

DW-Faktencheck: Irreführend 

Die deutsche Bundesregierung gibt an, dass sich die Verfahren vereinfacht und beschleunigt haben. So verzichten die Behörden zum Beispiel auf Sprachnachweise. “Es gibt jetzt wieder stärkere Bemühungen der Politik”, sagt Thomas Ruttig, Mitbegründer des Afghanistan Analysts Network im Gespräch mit der DW, “aber das hat alles viel zu lange gedauert und es ist immer noch zu langsam”. In der Halbjahresbilanz zum “Aktionsplan Afghanistan” zog Außenministerin Baerbock zu diesen Versprechen eine ernüchternde Bilanz. Um einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen zu können, müssen die Betroffenen zum Beispiel immer noch länger als ein Jahr warten. 

“Es war bisher eher das Gegenteil von schnell und unbürokratisch”, kritisiert Lehnert. “Die Leute wussten oft überhaupt nicht, wen sie ansprechen sollten. Viele E-Mails wurden gar nicht erst beantwortet.” Hinzu komme die Frage, wie sie eine Gefährdung nachweisen können. Es müsse laut Lehnert eine zentralisierte Stelle und ausreichend Personal geben. Auch Ruttig kritisiert das Verfahren als zu bürokratisch: “Oft müssen Sicherheitsprüfungen gemacht werden, die zumindest bei den Ortskräften obsolet sind, weil man sie ja vorher schon überprüfen müsste.”

Eines der größten Probleme, das derzeit die Ausreise für viele ehemalige Ortskräfte erschwert, ist, dass Reisepässe fehlen. Diese werden von den Taliban verlangt, um ausreisen zu können. Auch die Nachbarländer Afghanistans verlangen Visa und Pässe bei der Einreise. Besonders erschwert ist die Ausreise aber für Frauen, denn sie brauchen nicht nur einen Pass, sondern dürfen nach den neuen Reiserestriktionen der Taliban nur in Begleitung eines männlichen Familienmitglieds reisen. “Das sind bürokratische Hürden, die nicht auf deutsche Kappe gehen”, sagt Ruttig der DW. 

Behauptung: “Es ist vollkommen unbestritten, dass die Ortskräfte und ihre Familienangehörigen nach Deutschland kommen sollen und dass es dafür auch eine moralische Verantwortung gibt”, versprach der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer. AußenministerinBaerbock versprach zudem, offener mit der Definition von Kernfamilien umzugehen.

DW-Faktencheck: Irreführend 

Richtig ist, dass die Bundesregierung bereits Familienmitglieder von ehemaligen Ortskräften ausgeflogen hat und auch weiter daran arbeitet. Dabei geht sie bei der Definition der Kernfamilie vom Ortskräfteverfahren aus, das 2013 ins Leben gerufen wurde. Unter den Begriff fällt ein jeweiliger Ehepartner und die leiblichen, minderjährigen Kinder. 

Symbolbild Afghanistan Ausreisewilligen in Kabul
VAE Vereinbarung mit den Taliban über den Betrieb afghanischer Flughäfen
Konflikt in Afghanistan - Ankunft von Ortskräften in Hamburg

Behauptung: “Für uns steht im Augenblick die Frage der Ortskräfte im Zentrum, und das sind nicht 300, sondern das sind wahrscheinlich eher 10.000 bis 40.000”, sagte die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Pressekonferenz mit dem damaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz Ende August 2021. 

DW-Faktencheck: Richtig

Wie vielen Menschen hat Deutschland die Aufnahme versprochen?

Die ehemalige Bundeskanzlerin sagte diesen Satz erst kurz nach dem Abzug der internationalen Streitkräfte aus Afghanistan – in einer Zeit also, in der Vieles noch unklar war und am Kabuler Flughafen Chaos herrschte. Das gilt auch für die Zahl der Ortskräfte. Laut Antragsteller einer Anfrage aus diesem Jahr waren dazu zuerst keine verlässlichen Zahlen verfügbar. 

Später gab es ständig unterschiedliche Zahlen. “Die sich immer wieder ändernden Zahlen belegen, dass man im Sommer 2021 nicht wusste, wie viele ehemalige Ortskräfte deutscher Regierungsorganisationen sich noch in Afghanistan befanden und wie viele davon nach den Kriterien des Ortskräfteverfahrens der Bundesregierung einen Aufnahmeanspruch besaßen”, schreibt Alexander Fröhlich vom Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte auf eine Anfrage der DW.

Das Auswärtige Amt teilte auf Anfrage der ARD Ende Juli mit, dass die deutschen Auslandsvertretungen seit der Machtübernahme der Taliban rund 21.000 Visa für Ortskräfte, besonders gefährdete Personen, die aufnahmeberechtigt sind, und deren Familienangehörige erteilt haben (Stand: 29.07.2022). Diese Zahl würde zu der Angabe der Bundeskanzlerin im August letzten Jahres passen. Zwischen 11.000 und 12.000 Personen in Afghanistan warten laut Informationen des Auswärtigen Amts aber noch immer auf eine Ausreise.

Behauptung: “Unsere Arbeit geht so lange weiter, bis alle in Sicherheit sind, für die wir in Afghanistan Verantwortung tragen”, sagte der ehemalige Außenminister Heiko Maas. Seine Nachfolgerin Annalena Baerbock bestärkte das Versprechen nach ihrem Amtsantritt mit den Worten: “Sie sind nicht vergessen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle in Sicherheit zu bringen.” 

Welchen Menschen hat die Bundesregierung Unterstützung zugesichert? 

DW-Faktencheck: Irreführend

Wurden die Ortskräfte in beschleunigtem und unbürokratischem Verfahren gerettet? 

Richtig ist, dass die Bundesregierung weiter daran arbeitet, gefährdete Menschen aus Afghanistan auszufliegen. “Tatsächlich wurden in den letzten Monaten tausende ehemalige Ortskräfte und deren Kernfamilienangehörige nach Deutschland evakuiert”, teilt das Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte auf Anfrage mit. Dennoch warten noch etwa 10.000 Menschen trotz Zusage auf ihre Ausreise. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl erhält laut eigenen Angaben zahlreiche Schreiben ehemaliger Ortskräfte, die um Hilfe bitten. 

Die Deutsche Welle hat ebenfalls mit einer ehemaligen Ortskraft gesprochen. Der Name liegt der Redaktion vor, wird aber aus Sicherheitsgründen nicht genannt. Der Familienvater war von 2014 bis zur Machtübernahme der Taliban bei einem Projekt der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) tätig. Bereits im August 2021 erhielt er eine Zusage für sich, seine Frau und seine vier Kinder, nach Deutschland reisen zu dürfen (das Schreiben liegt der Redaktion ebenfalls vor). Heute ist er mit seiner Familie noch immer in Afghanistan und fürchtet sich vor einer Rache der Taliban. “Wir wissen nicht, bis wann wir am Leben bleiben werden, und wir brauchen Unterstützung”, sagt er der DW. Auf seine Nachrichten an die GIZ erhält er laut eigenen Angaben keine Antwort. Die GIZ will sich aus Datenschutzgründen nicht zu konkreten Fällen äußern. 

Weil noch immer viele Menschen in Afghanistan ausharren, hat der Rechtsanwalt für Migrationspolitik Matthias Lehnert Anfang des Jahres die Bundesregierung verklagt. Seinen Mandanten, die ebenfalls für Projekte der GIZ tätig waren, werde von den Bundesministerien die Einreise verweigert. Der Grund: Sie hätten nicht als Angestellte gearbeitet, sondern nur als Mitarbeitende mit einem Werkvertrag. Diese Unterscheidung sei laut dem Rechtsanwalt aber irreführend. “Das ist perfide, weil es Menschen ausklammert, die nach außen hin klar in einem Projekt der fremden Mächte gearbeitet haben”, sagt Lehnert im Interview mit der DW.

Welche Familienangehörige dürfen nach Deutschland ausreisen? 

Problematisch ist, wer rechtlich als Ortskraft gilt. Ortskräfte sind Personen, die für deutsche Ministerien oder deutsche Organisationen gearbeitet haben. Allgemein hat die Bundesregierung ehemaligen Ortskräften und ihren Familienangehörigen eine Aufnahme zugesagt. Doch es gibt Ausnahmen: “In den allermeisten Fällen – abgesehen von einzelnen Fällen, in denen eine offensichtliche und gravierende Gefährdung vorliegt – geht die Bundesregierung davon aus, dass es keine Ortskräfte sind”, sagt Lehnert. Und das, obwohl sie durch ihre Tätigkeit für deutsche Behörden gefährdet seien.

Nur in Ausnahmefällen und auch nur, wenn die Personen gut begründen können, warum sie gefährdet sind, können sie mit einer Ortskraft gleichgestellt werden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt in einer Analyse von 2022 zu dem Schluss, dass Deutschland “nur wenige besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan evakuiert und in Sicherheit gebracht” hat.

Behauptung: “Wir werden die Aufnahme von Ortskräften und besonders gefährdeten Afghaninnen verbessern und bei Zusage und geklärter Identität das Visumsverfahren beschleunigen. Wir arbeiten an sicheren und unbürokratischen Verfahren und werden die Familienzusammenführung aus Afghanistan beschleunigen”, verspricht Bundesinnenministerin Nancy Faeser

DW-Faktencheck: Irreführend 

Konflikt in Afghanistan - Ortskräfte in Brandenburg agekommen

Die deutsche Bundesregierung gibt an, dass sich die Verfahren vereinfacht und beschleunigt haben. So verzichten die Behörden zum Beispiel auf Sprachnachweise. “Es gibt jetzt wieder stärkere Bemühungen der Politik”, sagt Thomas Ruttig, Mitbegründer des Afghanistan Analysts Network im Gespräch mit der DW, “aber das hat alles viel zu lange gedauert und es ist immer noch zu langsam”. In der Halbjahresbilanz zum “Aktionsplan Afghanistan” zog Außenministerin Baerbock zu diesen Versprechen eine ernüchternde Bilanz. Um einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen zu können, müssen die Betroffenen zum Beispiel immer noch länger als ein Jahr warten. 

“Es war bisher eher das Gegenteil von schnell und unbürokratisch”, kritisiert Lehnert. “Die Leute wussten oft überhaupt nicht, wen sie ansprechen sollten. Viele E-Mails wurden gar nicht erst beantwortet.” Hinzu komme die Frage, wie sie eine Gefährdung nachweisen können. Es müsse laut Lehnert eine zentralisierte Stelle und ausreichend Personal geben. Auch Ruttig kritisiert das Verfahren als zu bürokratisch: “Oft müssen Sicherheitsprüfungen gemacht werden, die zumindest bei den Ortskräften obsolet sind, weil man sie ja vorher schon überprüfen müsste.”

Eines der größten Probleme, das derzeit die Ausreise für viele ehemalige Ortskräfte erschwert, ist, dass Reisepässe fehlen. Diese werden von den Taliban verlangt, um ausreisen zu können. Auch die Nachbarländer Afghanistans verlangen Visa und Pässe bei der Einreise. Besonders erschwert ist die Ausreise aber für Frauen, denn sie brauchen nicht nur einen Pass, sondern dürfen nach den neuen Reiserestriktionen der Taliban nur in Begleitung eines männlichen Familienmitglieds reisen. “Das sind bürokratische Hürden, die nicht auf deutsche Kappe gehen”, sagt Ruttig der DW. 

Behauptung: “Es ist vollkommen unbestritten, dass die Ortskräfte und ihre Familienangehörigen nach Deutschland kommen sollen und dass es dafür auch eine moralische Verantwortung gibt”, versprach der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer. AußenministerinBaerbock versprach zudem, offener mit der Definition von Kernfamilien umzugehen.

DW-Faktencheck: Irreführend 

Richtig ist, dass die Bundesregierung bereits Familienmitglieder von ehemaligen Ortskräften ausgeflogen hat und auch weiter daran arbeitet. Dabei geht sie bei der Definition der Kernfamilie vom Ortskräfteverfahren aus, das 2013 ins Leben gerufen wurde. Unter den Begriff fällt ein jeweiliger Ehepartner und die leiblichen, minderjährigen Kinder. 

Die Definition ist jedoch nicht unproblematisch. Zum einen ist “die Familie hier europäisch definiert”, sagt der Politologe Matin Baraki, der selbst in Afghanistan Familie hat. “Das ist etwas anderes als die afghanische Definition von Familie.” Das Rechtskonstrukt der Kernfamilie sei aufgrund der von den Taliban praktizierten Sippenhaft zynisch und wirklichkeitsfremd, sagt Fröhlich. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt das Auswärtige Amt selbst. Hier heißt es, der Begriff müsse noch an die Lebensrealität vor Ort angepasst werden. 

Es gibt aber zumindest eine Härtefallregelung. Unter besonderen Umständen können nämlich auch andere Familienangehörige einreisen. 

Es gibt aber zumindest eine Härtefallregelung. Unter besonderen Umständen können nämlich auch andere Familienangehörige einreisen. 

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