Lebenslange Haft nach Amokfahrt von Trier
Die Tat in der rheinland-pfälzischen Stadt hatte vor mehr als eineinhalb Jahren bundesweit Entsetzen ausgelöst. Hunderte Zeugen sind bis heute traumatisiert.
Im Prozess um die Amokfahrt von Trier, bei der fünf Menschen unmittelbar getötet wurden, ist der Angeklagte wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Trier stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige im Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren verloren damals ihr Leben; etliche Passanten wurden verwundet. Ein weiteres Opfer starb nahezu ein Jahr später an Verletzungsfolgen.
Im Prozess um die Amokfahrt von Trier, bei der fünf Menschen unmittelbar getötet wurden, ist der Angeklagte wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Trier stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann fünffachen Mord, versuchten Mord in 18 Fällen sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen. Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richterin Petra Schmitz folgte den Forderungen der Anklage. Auch ein Großteil der Opferanwälte hatte sich für lebenslange Haft und die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie ausgesprochen. Die Verteidigung war für die Einweisung in eine Klinik, hatte aber kein konkretes Strafmaß für ihren Mandanten genannt.
Fünffacher Mord und versuchter Mord in 18 Fällen
Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der 52-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen. Er ist demnach vermindert schuldfähig und gilt als gemeingefährlich. Der Angeklagte sehe sich als Opfer eines “großangelegten Komplotts des Staates” gegen ihn und fühle sich verfolgt, abgehört und beobachtet, hatte der Experte berichtet.
An den Tatzeitraum will der Amokfahrer keine Erinnerung haben. Der gelernte Elektroinstallateur hat den ganzen Prozess über zu den Vorwürfen geschwiegen. Laut Anklage war er zur Tatzeit alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert.
Die Hinterbliebenen und Betroffenen seien erleichtert, dass der Prozess nach einem Jahr zu Ende gehe, sagte Bernd Steinmetz für die Stiftung Katastrophen-Nachsorge der Deutschen Presse-Agentur. Das Gerichtsverfahren sei “ein Meilenstein für die Verarbeitung” gewesen.
In den gut 40 Verhandlungstagen sind zahlreiche Zeugen gehört worden, die von traumatischen Erlebnissen erzählten. Viele hatten geschildert, wie der Mann gezielt auf seine Opfer zufuhr, Menschen traf, verletzte und tötete. Zudem berichteten sie, wie schwer das Erlebte sie bis heute belaste: Die Bilder kämen immer wieder zurück; sie erinnerten sich an die Schreie von damals.
Wird das Urteil rechtskräftig, ist laut Staatsanwaltschaft zunächst die Maßregel der Unterbringung in der Psychiatrie zu vollstrecken. Sie gilt unbefristet. Sollte ein Sachverständiger irgendwann zu dem Ergebnis kommen, dass der Mann geheilt sei, schließe sich der normale Strafvollzug an. Der Amokfahrer dürfte somit “wohl eher nicht mehr aus dem Vollzug kommen”, sagte Oberstaatsanwalt Samel.
jj/fab (dpa, afp)
Im Prozess um die Amokfahrt von Trier, bei der fünf Menschen unmittelbar getötet wurden, ist der Angeklagte wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Trier stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige im Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren verloren damals ihr Leben; etliche Passanten wurden verwundet. Ein weiteres Opfer starb nahezu ein Jahr später an Verletzungsfolgen.
Fünffacher Mord und versuchter Mord in 18 Fällen
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann fünffachen Mord, versuchten Mord in 18 Fällen sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen. Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richterin Petra Schmitz folgte den Forderungen der Anklage. Auch ein Großteil der Opferanwälte hatte sich für lebenslange Haft und die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie ausgesprochen. Die Verteidigung war für die Einweisung in eine Klinik, hatte aber kein konkretes Strafmaß für ihren Mandanten genannt.
Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der 52-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen. Er ist demnach vermindert schuldfähig und gilt als gemeingefährlich. Der Angeklagte sehe sich als Opfer eines “großangelegten Komplotts des Staates” gegen ihn und fühle sich verfolgt, abgehört und beobachtet, hatte der Experte berichtet.
An den Tatzeitraum will der Amokfahrer keine Erinnerung haben. Der gelernte Elektroinstallateur hat den ganzen Prozess über zu den Vorwürfen geschwiegen. Laut Anklage war er zur Tatzeit alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert.
Die Hinterbliebenen und Betroffenen seien erleichtert, dass der Prozess nach einem Jahr zu Ende gehe, sagte Bernd Steinmetz für die Stiftung Katastrophen-Nachsorge der Deutschen Presse-Agentur. Das Gerichtsverfahren sei “ein Meilenstein für die Verarbeitung” gewesen.
“Meilenstein für die Verarbeitung”
In den gut 40 Verhandlungstagen sind zahlreiche Zeugen gehört worden, die von traumatischen Erlebnissen erzählten. Viele hatten geschildert, wie der Mann gezielt auf seine Opfer zufuhr, Menschen traf, verletzte und tötete. Zudem berichteten sie, wie schwer das Erlebte sie bis heute belaste: Die Bilder kämen immer wieder zurück; sie erinnerten sich an die Schreie von damals.
Wird das Urteil rechtskräftig, ist laut Staatsanwaltschaft zunächst die Maßregel der Unterbringung in der Psychiatrie zu vollstrecken. Sie gilt unbefristet. Sollte ein Sachverständiger irgendwann zu dem Ergebnis kommen, dass der Mann geheilt sei, schließe sich der normale Strafvollzug an. Der Amokfahrer dürfte somit “wohl eher nicht mehr aus dem Vollzug kommen”, sagte Oberstaatsanwalt Samel.
jj/fab (dpa, afp)