Höchststrafe wegen Kriegsverbrechens in Syrien
Das Berliner Kammergericht hat einen 55-jährigen Milizionär zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll in der syrischen Hauptstadt 2014 einen Anschlag verübt haben.
Mehr als acht Jahre nach einem Anschlag mit mehreren Toten in der syrischen Hauptstadt Damaskus hat das Berliner Kammergericht einen 55-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter befanden den Mann palästinensischer Herkunft des besonders schweren Kriegsverbrechens in Syrien sowie des vierfachen Mordes und versuchten Mordes in zwei Fällen schuldig.
Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen wäre. Nach Überzeugung der Richter schoss der Mann als Kämpfer einer regierungstreuen Miliz im März 2014 in Damaskus mit einer Panzerabwehrwaffe in eine Menschenmenge und tötete so mindestens vier Zivilisten. Die Tat ereignete sich im Stadtviertel Jarmuk, ursprünglich ein Lager für palästinensische Geflüchtete.
Mehr als acht Jahre nach einem Anschlag mit mehreren Toten in der syrischen Hauptstadt Damaskus hat das Berliner Kammergericht einen 55-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter befanden den Mann palästinensischer Herkunft des besonders schweren Kriegsverbrechens in Syrien sowie des vierfachen Mordes und versuchten Mordes in zwei Fällen schuldig.
Aus Sicht des Gerichts spricht vieles dafür, dass es deutlich mehr Opfer gab, was aber nicht sicher festgestellt werden konnte. Der Anschlag sei ein Racheakt gewesen, nachdem der Neffe des Mannes kurz zuvor bei einem Schusswechsel getötet worden sei – vermutlich von Kämpfern der regierungsfeindlichen “Freien Syrischen Armee” (FSA). Die syrische Führung verdächtigte die Bevölkerung in Jarmuk, mit der FSA zu kollaborieren.
Anschlag war offenbar Racheakt
Der Angeklagte hatte in zwei Einlassungen angegeben, zuerst in der Baubranche in Jarmuk und dann als Bote für eine der dortigen Milizen gearbeitet zu haben. Zum Zeitpunkt der Tat sei er jedoch nicht in dem Viertel gewesen. Seine Verteidiger plädierten deshalb auf einen Freispruch. Das Gericht folgte dem jedoch nicht – sondern stattdessen in voller Höhe dem Antrag der Bundesanwaltschaft.
Der 55-Jährige kam 2018 in Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland, hier wurde er später auch verhaftet. Da nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip Kriegsverbrecher auch in Deutschland vor Gericht gestellt werden können, eröffnete das Berliner Kammergericht im August 2022 einen Prozess gegen ihn.
uh/ww (dpa, afp)
Mehr als acht Jahre nach einem Anschlag mit mehreren Toten in der syrischen Hauptstadt Damaskus hat das Berliner Kammergericht einen 55-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter befanden den Mann palästinensischer Herkunft des besonders schweren Kriegsverbrechens in Syrien sowie des vierfachen Mordes und versuchten Mordes in zwei Fällen schuldig.
Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen wäre. Nach Überzeugung der Richter schoss der Mann als Kämpfer einer regierungstreuen Miliz im März 2014 in Damaskus mit einer Panzerabwehrwaffe in eine Menschenmenge und tötete so mindestens vier Zivilisten. Die Tat ereignete sich im Stadtviertel Jarmuk, ursprünglich ein Lager für palästinensische Geflüchtete.
Anschlag war offenbar Racheakt
Aus Sicht des Gerichts spricht vieles dafür, dass es deutlich mehr Opfer gab, was aber nicht sicher festgestellt werden konnte. Der Anschlag sei ein Racheakt gewesen, nachdem der Neffe des Mannes kurz zuvor bei einem Schusswechsel getötet worden sei – vermutlich von Kämpfern der regierungsfeindlichen “Freien Syrischen Armee” (FSA). Die syrische Führung verdächtigte die Bevölkerung in Jarmuk, mit der FSA zu kollaborieren.
Der Angeklagte hatte in zwei Einlassungen angegeben, zuerst in der Baubranche in Jarmuk und dann als Bote für eine der dortigen Milizen gearbeitet zu haben. Zum Zeitpunkt der Tat sei er jedoch nicht in dem Viertel gewesen. Seine Verteidiger plädierten deshalb auf einen Freispruch. Das Gericht folgte dem jedoch nicht – sondern stattdessen in voller Höhe dem Antrag der Bundesanwaltschaft.
Der 55-Jährige kam 2018 in Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland, hier wurde er später auch verhaftet. Da nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip Kriegsverbrecher auch in Deutschland vor Gericht gestellt werden können, eröffnete das Berliner Kammergericht im August 2022 einen Prozess gegen ihn.
uh/ww (dpa, afp)