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Kriegsverbrechen: EU-Agentur will bei Beweissammlung helfen

Auch wenn der Ort und Zeitpunkt einer gerichtlichen Aufarbeitung mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine noch nicht feststehen, stellt die EU eine Datenbank zur Sammlung und Austausch von Beweisen vor.

Die Aufarbeitung angeblicher Kriegsverbrechen beschäftigt laut der ukrainischen Staatsanwältin Myroslava Krasnoborova bereits die ukrainischen Gerichte. 71.000 Fälle mutmaßlicher Kriegsverbrechen seien in der Ukraine (Stand 23.2.23) registriert, sagte sie am Donnerstag auf einer Pressekonferenz im niederländischen Den Haag. Fast 300 Personen würden als Verdächtige geführt und 99 Personen seien bereits an ein Gericht verwiesen worden, so die Juristin, die bei der EU-Agentur Eurojust zuständig ist für die Verbindung zur Ukraine. In 26 Fällen gebe es bereits Urteile.

Doch nicht nur die ukrainische Justiz selbst beschäftigt sich mit der Situation in der Ukraine. Insgesamt führen laut der Eurojust Vize-Präsidentin Margarita Šniutytė-Daugėlienė 20 Staaten Ermittlungen durch. Darunter seien auch 14 nicht weiter benannte EU-Staaten, sowie die USA und Kanada.

Die Aufarbeitung angeblicher Kriegsverbrechen beschäftigt laut der ukrainischen Staatsanwältin Myroslava Krasnoborova bereits die ukrainischen Gerichte. 71.000 Fälle mutmaßlicher Kriegsverbrechen seien in der Ukraine (Stand 23.2.23) registriert, sagte sie am Donnerstag auf einer Pressekonferenz im niederländischen Den Haag. Fast 300 Personen würden als Verdächtige geführt und 99 Personen seien bereits an ein Gericht verwiesen worden, so die Juristin, die bei der EU-Agentur Eurojust zuständig ist für die Verbindung zur Ukraine. In 26 Fällen gebe es bereits Urteile.

Verfahren wegen Kriegsverbrechen sind aufwändig und vor allem brauchen sie Beweise. Es müssen unter anderem Zeugenaussagen aufgenommen sowie Fotos und Videos sichergestellt werden. Dass diese Beweise gesammelt und ausgetauscht werden können, will Eurojust, die EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit, nun sicherstellen.

Neue Datenbank zur Beweissicherung

Am Donnerstag kündigte die EU-Agentur an, dass eine zentrale Beweis-Datenbank den Betrieb aufnehmen werde. In dieser Datenbank sollen Beweise zu internationalen Straftaten wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gespeichert, bewahrt und analysiert werden.

André Klip, Professor für internationales und europäisches Strafrecht an der Universität Maastricht, hält eine solche Datenbank für eine spätere Erhebung einer Anklage für nützlich. “Es gibt wahnsinnig viele Orte mit sehr vielen Opfern, sehr vielen potenziellen Tätern und das muss irgendwann in einer Anklageschrift alles aufgelistet werden.” Davor müsse man aber erst einmal ermitteln und da gebe es “Millionen von Daten, die ausgewertet werden müssen und das kann eigentlich kein Mensch alleine schaffen.”

Auch bei Eurojust ist man sich der Bedeutung der Datenbank bewusst: “Diese Datenbank ist ein richtiger Game-Changer in der Strafverfolgung von internationalen Kapitalverbrechen”, sagte der Eurojust-Präsident Ladislav Hamran der Presse.

Die Behörde verspricht sich von der Datenbank, dass sie nicht nur individuell begangene Verbrechen aufdeckt, sondern auch das dahinterstehende System. Aber auch, dass sie hilft, parallele Ermittlungen zu verhindern und Opfer zu schützen, indem sie nicht mehrfach aussagen müssen und dadurch retraumatisiert werden. Bis zum Sommer solle die Datenbank voll funktionsfähig sein.

Unter Aggression versteht man im internationalen Recht das Führen eines Angriffes, der offensichtlich gegen die UN-Charta verstößt. Zur Verfolgung dieses Verbrechens soll zukünftig ein neues Zentrum bei der EU-Justizbehörde angesiedelt werden. Dieses Zentrum geht auf einen Vorschlag von EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen zurück und soll, laut der Behörde, Ermittlungen fördern, wichtige Beweise sichern und in einem frühen Stadium dabei helfen, die notwendigen Fakten für ein Strafverfahren zusammenzutragen.

Strafrechtsprofessor Klip meint, dass es sich bei dieser Einheit um die Vorbereitung einer Anklage wegen des Verbrechens der Aggression handelt, wobei jetzt noch unklar sei, vor welchem Strafgericht, dass dann stattfinden soll.

Auch bei Eurojust ist man sich dessen bewusst: “Natürlich kann man das als einen Zwischenschritt sehen, der nicht der politischen Diskussion um ein Sondertribunal für die Ukraine vorweggreifen soll”, sagt Margarita Šniutytė-Daugėlienė, Vize-Präsidentin von Eurojust. Es solle lediglich sichergestellt werden, dass keine wertvolle Zeit verlorengeht, wo auch immer das Verfahren dann stattfände.

Der internationale Strafrechtsexperte Klip wundert sich, dass die Ermittlungen bei Eurojust – und nicht beim Internationalen Strafgerichtshof – angesiedelt sind. Er vermutet eine mögliche Überlastung des Den Haager Gerichtshofes: “Die haben jetzt schon sehr viel mehr auf dem Tisch liegen als sie behandeln können. Die Verfahren dauern sehr lange”, sagt Klip. Seiner Ansicht nach stehe dem internationalen Strafgerichtshof mehr Legitimität als einem Sondergerichtshof zu und er hält ihn für zuständig. 

Was das den Straftatbestand der Aggression angeht, wird bereits seit längeren die Diskussion um die Einführung eines Sondergerichtes geführt. Bereits im November letzten Jahres hatte sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für die Gründung eines Sondergerichts ausgesprochen. Auch die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock hatte sich im Januar für ein Sondertribunal ausgesprochen, und zwar unter ukrainischem Recht mit internationalen Richtern.

Laut der ukrainischen Staatsanwältin Krasnoborova seien derzeit jedenfalls noch alle Optionen auf dem Tisch.

Bild von Pressekonferenz der EU-Agentur Eurojust. Zu sehen sind 2 Frauen und Männer.
Ein Ermittler eines internationalen Forensik-Teams trägt eine Weste mit der Aufschrift «War Crimes Prosecutor» und beginnt damit, neben Leichensäcken aus einem Massengrab Beweise für Kriegsverbrechen zu sammeln
Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock kommt nach einem Besuch aus dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. (Archivbild)

Die Aufarbeitung angeblicher Kriegsverbrechen beschäftigt laut der ukrainischen Staatsanwältin Myroslava Krasnoborova bereits die ukrainischen Gerichte. 71.000 Fälle mutmaßlicher Kriegsverbrechen seien in der Ukraine (Stand 23.2.23) registriert, sagte sie am Donnerstag auf einer Pressekonferenz im niederländischen Den Haag. Fast 300 Personen würden als Verdächtige geführt und 99 Personen seien bereits an ein Gericht verwiesen worden, so die Juristin, die bei der EU-Agentur Eurojust zuständig ist für die Verbindung zur Ukraine. In 26 Fällen gebe es bereits Urteile.

Doch nicht nur die ukrainische Justiz selbst beschäftigt sich mit der Situation in der Ukraine. Insgesamt führen laut der Eurojust Vize-Präsidentin Margarita Šniutytė-Daugėlienė 20 Staaten Ermittlungen durch. Darunter seien auch 14 nicht weiter benannte EU-Staaten, sowie die USA und Kanada.

Neue Datenbank zur Beweissicherung

Verfahren wegen Kriegsverbrechen sind aufwändig und vor allem brauchen sie Beweise. Es müssen unter anderem Zeugenaussagen aufgenommen sowie Fotos und Videos sichergestellt werden. Dass diese Beweise gesammelt und ausgetauscht werden können, will Eurojust, die EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit, nun sicherstellen.

Am Donnerstag kündigte die EU-Agentur an, dass eine zentrale Beweis-Datenbank den Betrieb aufnehmen werde. In dieser Datenbank sollen Beweise zu internationalen Straftaten wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gespeichert, bewahrt und analysiert werden.

André Klip, Professor für internationales und europäisches Strafrecht an der Universität Maastricht, hält eine solche Datenbank für eine spätere Erhebung einer Anklage für nützlich. “Es gibt wahnsinnig viele Orte mit sehr vielen Opfern, sehr vielen potenziellen Tätern und das muss irgendwann in einer Anklageschrift alles aufgelistet werden.” Davor müsse man aber erst einmal ermitteln und da gebe es “Millionen von Daten, die ausgewertet werden müssen und das kann eigentlich kein Mensch alleine schaffen.”

Auch bei Eurojust ist man sich der Bedeutung der Datenbank bewusst: “Diese Datenbank ist ein richtiger Game-Changer in der Strafverfolgung von internationalen Kapitalverbrechen”, sagte der Eurojust-Präsident Ladislav Hamran der Presse.

Vorbereitungen einer möglichen Anklage wegen Aggression

Die Behörde verspricht sich von der Datenbank, dass sie nicht nur individuell begangene Verbrechen aufdeckt, sondern auch das dahinterstehende System. Aber auch, dass sie hilft, parallele Ermittlungen zu verhindern und Opfer zu schützen, indem sie nicht mehrfach aussagen müssen und dadurch retraumatisiert werden. Bis zum Sommer solle die Datenbank voll funktionsfähig sein.

Ort und Zuständigkeit einer Anklage ungewiss

Unter Aggression versteht man im internationalen Recht das Führen eines Angriffes, der offensichtlich gegen die UN-Charta verstößt. Zur Verfolgung dieses Verbrechens soll zukünftig ein neues Zentrum bei der EU-Justizbehörde angesiedelt werden. Dieses Zentrum geht auf einen Vorschlag von EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen zurück und soll, laut der Behörde, Ermittlungen fördern, wichtige Beweise sichern und in einem frühen Stadium dabei helfen, die notwendigen Fakten für ein Strafverfahren zusammenzutragen.

Strafrechtsprofessor Klip meint, dass es sich bei dieser Einheit um die Vorbereitung einer Anklage wegen des Verbrechens der Aggression handelt, wobei jetzt noch unklar sei, vor welchem Strafgericht, dass dann stattfinden soll.

Auch bei Eurojust ist man sich dessen bewusst: “Natürlich kann man das als einen Zwischenschritt sehen, der nicht der politischen Diskussion um ein Sondertribunal für die Ukraine vorweggreifen soll”, sagt Margarita Šniutytė-Daugėlienė, Vize-Präsidentin von Eurojust. Es solle lediglich sichergestellt werden, dass keine wertvolle Zeit verlorengeht, wo auch immer das Verfahren dann stattfände.

Der internationale Strafrechtsexperte Klip wundert sich, dass die Ermittlungen bei Eurojust – und nicht beim Internationalen Strafgerichtshof – angesiedelt sind. Er vermutet eine mögliche Überlastung des Den Haager Gerichtshofes: “Die haben jetzt schon sehr viel mehr auf dem Tisch liegen als sie behandeln können. Die Verfahren dauern sehr lange”, sagt Klip. Seiner Ansicht nach stehe dem internationalen Strafgerichtshof mehr Legitimität als einem Sondergerichtshof zu und er hält ihn für zuständig. 

Was das den Straftatbestand der Aggression angeht, wird bereits seit längeren die Diskussion um die Einführung eines Sondergerichtes geführt. Bereits im November letzten Jahres hatte sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für die Gründung eines Sondergerichts ausgesprochen. Auch die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock hatte sich im Januar für ein Sondertribunal ausgesprochen, und zwar unter ukrainischem Recht mit internationalen Richtern.

Laut der ukrainischen Staatsanwältin Krasnoborova seien derzeit jedenfalls noch alle Optionen auf dem Tisch.

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