Der Beschwerde des Journalisten bezüglich des Verbots von Telefongesprächen mit dem Anwalt gab der Oberste Gerichtshof nicht statt
Am 17. Januar wies das Berufungsgericht von Baku die Beschwerde der Journalistin Sevinj Vagifqizi bezüglich der Einschränkung ihres Rechts auf telefonischen Kontakt mit einem Anwalt zurück. Die Anhörungen fanden ohne Beteiligung des Anwalts des Journalisten statt.
„Bei der letzten Anhörung am 15. Januar war unser Recht auf Verteidigung nicht gewährleistet. Sevinj Vagifqizi wird in einem Glaskäfig festgehalten Anwalt Elchin Sadigov sagte zu Turan: „Die Gerichtsverhandlung wird mit seiner Teilnahme fortgesetzt und der Beschwerde wurde nicht stattgegeben“, sagte er.
Die Verteidigung ist der Ansicht, dass es für die Haftanstalt des Gefängnisses illegal ist, Vagifgiz’ Anrufe beim Anwalt zu verbieten.
Eine Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt war nicht möglich.
* Sevinj Vagifqizi, Direktor von Abzas Media, sitzt seit dem 20. November letzten Jahres zusammen mit mehreren Mitarbeitern dieser Online-Publikation im Gefängnis. Ihnen wird Devisenschmuggel vorgeworfen. Die Journalisten bestreiten die Vorwürfe und verknüpfen ihre Ermittlungen mit den Antikorruptionsuntersuchungen von Abstras Media.