Das Berufungsgericht hat die Journalistin Elnara Gasimova nicht freigelassen
Am 19. Januar prüfte das Berufungsgericht von Baku die Berufung gegen die Verhaftung von Elnara Gasimova, Journalistin der Online-Publikation „Abzas Media“.
Als der Untersuchungsausschuss Einwände gegen die Freilassung des Mädchens mit der Begründung erhob, sie könnte sich verstecken, erläuterte die Anwältin Aysha Abdel Qadir Turan die Situation.
Die Verteidigung erklärte jedoch, dass diese Vorwürfe unbegründet seien, da Gasimova im ersten Gespräch zweimal zu den Ermittlungen gekommen sei. Das Gericht ließ den Einspruch jedoch nicht gelten.
* Elnara Gasimova wurde am 13. Januar unter dem Vorwurf des Artikels 206.3.2 des Strafgesetzbuches (Schmuggel, begangen von einer Gruppe von Personen mit vorheriger Absprache) festgenommen. Am 15. Januar ordnete das Gericht seine Sicherungsverwahrung für drei Monate an. Er war der sechste Journalist und Pressesprecher, der an den Aktivitäten von Abzas Media teilnahm.