Im Jahr 2023 traf der EGMR 40 Entscheidungen zu Fällen in Aserbaidschan
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Jahr 2023 40 Entscheidungen zu den Fällen von Antragstellern aus Aserbaidschan gefällt. Dies wurde heute auf einer Pressekonferenz des Präsidenten des EGMR in Straßburg bekannt gegeben, die Nachricht wurde vom aserbaidschanischen Radiosender „Voice of America“ ausgestrahlt.
In den Entscheidungen zu Aserbaidschan wurde eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren in Kauf genommen. Dies spiegelt sich in 10 Entscheidungen wider.
Der EGMR hat acht Entscheidungen zu Freiheit und persönlicher Integrität, dem Recht auf Achtung des Privatlebens, sechs zur Vereinigungsfreiheit, fünf zum Eigentumsrecht, vier zum Recht, keiner Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt zu werden, und drei zum Thema Recht darauf, keiner unmenschlichen Behandlung ausgesetzt zu werden. 3 Entscheidungen zur Meinungsfreiheit, zum Recht auf Leben, 1 Entscheidung zum wirksamen Rechtsschutz bestätigten die Verletzung des Anspruchs auf Einkommen.
Der EGMR hat im Jahr 2023 insgesamt 1014 Sachentscheidungen getroffen.