Die OSZE-BDIMR-Mission hat ihren vorläufigen Bericht über die Situation vor den Wahlen in Aserbaidschan veröffentlicht
Die Wahlbeobachtungsmission (EMM) des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) legte einen Zwischenbericht über die außerordentlichen Präsidentschaftswahlen vor, die am 7. Februar in Aserbaidschan stattfinden werden.
Am 7. Dezember, als vorgezogene Wahlen angekündigt wurden, bekräftigten Aserbaidschan und Armenien ihre Absicht, die Beziehungen zu normalisieren und ein Friedensabkommen auszuhandeln, das auf der Achtung der Souveränität und territorialen Integrität basiert.
In dem Dokument heißt es, dass diese Wahlen die ersten sein werden, die auf dem gesamten Territorium Aserbaidschans stattfinden.
Die Delegation gibt an, dass bereits vor einiger Zeit eine Reihe technischer Änderungen am Wahlgesetz vorgenommen wurden. Die Änderungen berücksichtigten jedoch nicht die früheren Empfehlungen des OHCHR und beseitigten nicht die zuvor festgestellten Mängel.
Gleichzeitig wurden einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (zu Verstößen während der Wahl) nicht umgesetzt.
Obwohl die erklärten Ziele der beiden neuen Gesetze „Über die Medien“ und „Über politische Parteien“ darin bestehen, „ein günstiges Umfeld für die Medien und Parteien zu schaffen“, gaben viele Gesprächspartner der BDIMR-Delegation an, dass diese Gesetze „den Anwendungsbereich weiter einschränken“. freie Meinungsäußerung”. Ausdruck und Konnotation“.
In dem Bericht heißt es, dass die Struktur der Wahlkommissionen die politische Struktur des Parlaments widerspiegele und den Eindruck erwecke, es handele sich um professionelle und gut ausgestattete Institutionen. In Bezug auf die Zahl der Wähler gab die CEC an, dass 6 Millionen 320.500 Wähler registriert waren, verglichen mit den letzten nationalen Wahlen im Jahr 2020, was mehr als einer Million Wählern entspricht.
Der Bericht betont, dass keiner der Präsidentschaftskandidaten eine Frau sei. Jeder der sechs anderen bei dieser Wahl kandidierenden Kandidaten sowie der derzeitige Präsident haben den Präsidenten in der jüngeren Vergangenheit offen unterstützt.
Die Autoren des Berichts sagen, die Kampagne sei bisher „schwach“ gewesen. Keine der großen außerparlamentarischen Oppositionsparteien nimmt an den Wahlen teil und eine von ihnen boykottiert die Wahlen.
Einige Gesprächspartner der BDIMR-Delegation stellten fest, dass die neuen strengen Bedingungen für die Registrierung politischer Parteien sowie die vorherigen Änderungen hinsichtlich der Verkürzung der Wahlkampfzeit und der fehlenden öffentlichen Finanzierung des Wahlkampfs negative Auswirkungen auf die politische Beteiligung hätten. und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Wahl.
Die Autoren des Dokuments geben an, dass die Verfassung die Meinungsfreiheit, die Medienfreiheit und das Recht auf Zugang zu Informationen garantiere, es jedoch in den letzten drei Monaten zu zahlreichen Inhaftierungen und Verhaftungen von Journalisten und Leitern verschiedener Online-Medienorganisationen gekommen sei. einige davon fielen in den aktuellen Berichtszeitraum.
Solche Situationen, der restriktive Charakter des neuen Mediengesetzes, das Verbot der Medienfinanzierung aus dem Ausland und die Sperrung vieler wichtiger kritischer Medienseiten innerhalb der Landesgrenzen bereiten einigen Gesprächspartnern des DTIHB Sorgen. In dem Dokument heißt es: SMM.
Es wurde berichtet, dass die CEC eine Expertengruppe zur Untersuchung von Wahlbeschwerden gebildet hat, es sind jedoch bisher keine Beschwerden eingegangen.
Insgesamt legten potenzielle Kandidaten fünf Einsprüche beim Obersten Gerichtshof ein, alle Einsprüche wurden zurückgewiesen.
Einige Gesprächspartner von DTİHB SMM sagten, dass sie dem Streitbeilegungssystem und der Unabhängigkeit der Gerichte nicht vertrauen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Wahlgelder des derzeitigen Präsidenten und anderer Kandidaten nicht gleich sind.
Einige zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch diejenigen, die zuvor Wahlbeobachtungen durchgeführt haben, gaben an, dass administrative Hürden bei der Registrierung der von ihnen vertretenen Organisationen und Beschränkungen bei der Finanzierung aus dem Ausland ihre Fähigkeit, Beobachtungsaktivitäten vorzubereiten und durchzuführen, sowie ihre Fähigkeit, sich von der CEC akkreditieren zu lassen, einschränkten.
Das Gremium wird seinen nächsten Bericht am 8. Februar, dem Tag nach den Wahlen, veröffentlichen.