Das Mindestalter von 30 Jahren für Richteranwärter wurde abgeschafft
Das Mindestalter von 30 Jahren für Kandidaten wurde abgeschafft.
Laut den Nachrichten von Community TV spiegelte sich diese Situation auch in dem Vorschlag wider, Änderungen am „Gesetz über Gerichte und Richter“ vorzunehmen.
Dem Entwurf zufolge sind Bürger der Republik Aserbaidschan, die gemäß Artikel 126 Teil 1 der Verfassung der Republik Aserbaidschan das Recht haben, an Wahlen teilzunehmen, Personen, die eine höhere juristische Ausbildung erhalten und als Rechtsanwälte gearbeitet haben. Sie können länger als 5 Jahre urteilen.
Es ist erwähnenswert, dass es nach geltendem Recht Bürger der Republik Aserbaidschan gibt, die nicht jünger als 30 Jahre sind, das Recht haben, an Wahlen teilzunehmen, über eine höhere juristische Ausbildung verfügen und länger als Anwalt gearbeitet haben als 5 Jahre. Jahre können sich durchsetzen.