Russland erklärte Radio Azadlıg zur „unerwünschten“ Organisation
Stephen Kapus: „Die russische Regierung sieht echte Nachrichten als echte Bedrohung“
Es wurde berichtet, dass das russische Justizministerium Radio Azadlıg als „unerwünschte“ Organisation eingestuft habe.
Die Informationen wurden am 20. Februar auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
Zuvor hatte die russische Generalstaatsanwaltschaft beschlossen, die Arbeit des Radios als „unerwünscht“ einzustufen. entfernt hatte.
Azadlyg Radio war in Russland als „ausländischer Medienagent“ bekannt.
Nach Angaben der offiziellen russischen Medienagentur TASS hat die Generalstaatsanwaltschaft am 2. Februar 2024 beschlossen, das Medienunternehmen für „unerwünscht“ zu erklären:
“Derzeit gibt es 142 Namen von Institutionen im russischen Register „unerwünschter“ Organisationen.
Nach Angaben des Internationalen Komitees zum Schutz von Journalisten haben russische Behörden seit 2021 Dutzende Medienorganisationen als „unerwünscht“ erklärt:
„Auf der Liste stehen auch zahlreiche unabhängige russische Medienunternehmen, die das Land verlassen mussten. Dabei handelt es sich um den Fernsehsender „Dojd“, die Medien „Meduza“, „Nowaja Gaseta Europa“, „Important Stories“, „The Insider“ und „Project“. Organisationen..
Stephen Kapus, Präsident des Radiosenders „Azadlig“ vorgenannten Was passiert ist, ist das jüngste Beispiel dafür, dass die russische Regierung echte Nachrichten als echte Bedrohung behandelt:
“Millionen Russen glauben seit Jahrzehnten an uns. Das zeigen die Rekordzuschauerzahlen in den Tagen nach dem Tod von Alexej Nawalny. „Dieser Versuch, uns einzuschränken, wird es für Azadlyg Radio noch schwieriger machen, dem russischen Volk freien und unabhängigen Journalismus zu bringen.“
Das Gesetz über „ausländische Agenten“ wurde 2015 im nördlichen Land verabschiedet.
Nach Angaben der russischen Generalstaatsanwaltschaft ist eine „unerwünschte“ Organisation eine ausländische oder internationale Organisation, die die verfassungsmäßige Struktur, die Verteidigungsfähigkeit oder die Sicherheit des Landes bedroht.
Ihre Listen werden vom russischen Justizministerium erstellt.
Für Verstöße gegen das Verbot der Teilnahme an einer „unerwünschten“ Organisation einschließlich ihrer Aktivitäten gibt es zwei Arten von Strafen: verwaltungsrechtliche und strafrechtliche.
20.33 des Verwaltungsgesetzbuches. Dem Artikel zufolge droht einer Person eine Geldstrafe von 5.000 bis 15.000 Rubel (getrennte Haftung für Organisationen und Beamte).
Verstößt eine „unerwünschte“ Organisation im Rahmen ihrer Tätigkeit wiederholt gegen das Gesetz, gilt 284.1. Gemäß dem Artikel wird ein Strafverfahren eingereicht.
Zu den Strafen für die Straftat zählen Geldstrafen, Zwangsarbeit oder Freiheitsstrafe.