Pioniere verhängten gegen Regierung eine Geldstrafe von 24.000 Euro
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab am 22. Februar seine Entscheidung über vier aus Aserbaidschan eingereichte Beschwerden bekannt.
Im Fall „Rasim Isagov und drei weitere Beschwerdeführer gegen Aserbaidschan“ haben die Beschwerdeführer Rasim Isagov, Ali Abdullayev, Mubariz Abdulkarimov und Rauf Abdurahmanli vor allem ihre Rechte auf Freiheit und Immunität, freie Meinungsäußerung sowie das Fehlen eines fairen Verfahrens verletzt. Unter den Beschwerdeführern wandten sich auch Ali Abdullayev, Mubariz Abdulkarimov und Rauf Abdurahmanli gegen einen Verstoß gegen Artikel 18 (Beschränkungen der Ausübung von Beschränkungen von Rechten) der Konvention.
Unter den Beschwerdeführern betraf Isagovs Beschwerde seine Festnahme und verwaltungsrechtliche Verurteilung wegen der Verteilung von Flugblättern. Der Beschwerdeführer, ein Mitglied der oppositionellen Aserbaidschanischen Volksfrontpartei, wurde am 22. Dezember 2014 festgenommen und gemäß Artikel 39.1 (Verstoß gegen Wahlkampfregeln oder Referendumsregeln), Artikel 296 (geringfügiger Rowdytum) und Artikel 310 (in Übereinstimmung mit a) angeklagt (Aufforderung der Polizei wegen Nichtumsetzung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) wurde zu einer Verwaltungsstrafe von 5 Tagen verurteilt. Nach offiziellen Angaben fragte der Bewerber einen Tag vor der Kommunalwahl: „Wohin gehen wir?“. er schrieb. Er verteilte Flugblätter, kam der Aufforderung der Polizeibeamten, das Verteilen von Flugblättern einzustellen, nicht nach und begann laut zu fluchen, ohne sich an jemanden zu wenden. Der Beschwerdeführer machte vor den örtlichen Gerichten geltend, dass die von ihm verteilten Broschüren keinen Inhalt im Zusammenhang mit dem Wahlkampf enthielten, nicht geflucht hätten und keine Maßnahmen ergriffen hätten, die den Gehorsam gegenüber der Polizei missachtet hätten. Die örtlichen Gerichte berücksichtigten seine Ansprüche jedoch nicht.
Während der Einreichung der Anträge gab die Regierung gegenüber dem EGMR eine einseitige Erklärung ab. Die Regierung akzeptierte die von den Beschwerdeführern behaupteten Verstöße gemäß Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit), Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Konvention und bot an, diese Verstöße durch die Zahlung einer Entschädigung zu kompensieren . Das Gericht akzeptierte die Erklärung der Regierung.
Gemäß der Entscheidung des EGMR muss die Regierung innerhalb von drei Monaten 5.800 Euro an die Antragsteller und 6.000 Euro an jeden der anderen Antragsteller zahlen. Darüber hinaus müssen insgesamt 2.000 Euro an den gesetzlichen Vertreter der Antragsteller gezahlt werden.
Die Beschwerdeführer wurden beim EGMR durch Rechtsanwalt Khalid Bagirov vertreten.
Turan