Das Gericht verlängerte die Haftstrafe des Abzas Media-Reporters um drei Monate
Am 7. März verlängerte das Bezirksgericht Baku Hatai die ursprüngliche Haftdauer der Abzas Media-Reporterin Elnara Gasimova um drei Monate bis zum 13. Juni.
Nach Angaben der Anwältin Aysha Abdel Qadir an Turan gibt es keine materielle oder verfahrensrechtliche Rechtfertigung für die Inhaftierung des Journalisten. Die Verteidigung machte das Gericht auf die Existenz alternativer Präventionsmaßnahmen aufmerksam. Gasimova sagte, sie sei wegen ihrer beruflichen Tätigkeit verfolgt worden.
Die Verteidigung plant, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen.
* Elnara Gasimova wurde am 13. Januar wegen Artikel 206.3.2 des Strafgesetzbuches festgenommen (wenn Schmuggel von einer Gruppe von Personen begangen wird, die sich zuvor verschworen haben). Am 15. Januar verurteilte ihn das Gericht zu drei Monaten Gefängnis. Er wurde der sechste Journalist und Pressesprecher, der im Fall Abzas Media zur Verantwortung gezogen wurde.