Nachrichten aus Aserbaidschan

Eine weitere Verhaftung erwartet Huseyin Abdullayev

Der ehemalige Abgeordnete und Unternehmer Hussein Abdullayev wurde 47 Tage vor Ablauf seiner sechsjährigen Haftstrafe erneut angeklagt.

Nun wird ihm Geldwäsche vorgeworfen (Artikel 193-1.3.2 des Strafgesetzbuches).

Am 4. März erließ das Bezirksgericht Binagadi eine einstweilige Verfügung mit einer Frist von vier Monaten gegen ihn.

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Sein Anwalt, Rasul Jafarov, teilte Turan mit, dass Abdullayev die neuen und die vorherigen Vorwürfe bestritten habe. Der Anwalt hält es für unbegründet, gegen Abdullayev für den Zeitraum, den die Ermittlungen derzeit untersuchen, Anklage zu erheben.

Insbesondere gab Abdullayev von 2006 bis 2014 6 Millionen aus. Ihm wird Geldwäsche vorgeworfen, während die Ermittlungen bereits seine Aktivitäten von 2000 bis 2018 untersuchen.

Der Anwalt machte auch auf die Entscheidung aufmerksam, eine Person festzunehmen, die sich derzeit im Gefängnis befindet.

Dem neuen Artikel zufolge droht Abdullayev eine Haftstrafe von 7 bis 12 Jahren.

* In den 1990er Jahren hatte Hussein Abdullayev führende Positionen im Bereich des Öl- und Ölprodukthandels inne. Seine Anhänger beteiligten sich an der Zerstörung von Oppositionsprotesten.

Abdullayev, der 2005 sein Amt als Parlamentsabgeordneter antrat, kritisierte die Aktivitäten des Ministerrats. Im März 2007 provozierte der Abgeordnete Fazail Agamali während der Parlamentssitzung Abdullayev zu einer Schlägerei. Allerdings wurde nur Abdullayev bestraft. Er wurde zunächst verhaftet und dann wegen Rowdytums zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Er wanderte 2013 aus Aserbaidschan aus. Nach einiger Zeit wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Steuervorwürfen eingereicht.

Er wurde am 22. April 2018 in der Türkei festgenommen und an Aserbaidschan ausgeliefert.

192.2.2 (illegales Unternehmertum mit hohem Einkommen), 178.2.1 (Betrug), 178.2.2, 178.2.4 (Betrug), 182.2.1 (Gelderpressung durch Drohung von Personen, die sich zuvor verschworen haben) des Strafgesetzbuches von Baku Er wurde wegen Artikel 182.2.2 (wiederholte Begehung derselben Taten) und 182.2.4 (Begehung derselben Taten in einer Weise, die dem Opfer großen Schaden zufügte) angeklagt.

Danach wurde er zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt.

Im August 2020 erließ die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen einen Beschluss zur sofortigen Freilassung von Hussein Abdullayev.

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