Das Berufungsgericht verhaftete Hafız Babalı und Elnara Gasimova
Die Berufung des Redakteurs der Wirtschaftsabteilung der Nachrichtenagentur Turan, Hafız Babalı, der im Rahmen des Falles von Abzas Media festgenommen wurde, wurde heute vor dem Berufungsgericht in Baku verhandelt.
Gegen die Entscheidung, die ursprüngliche Haftstrafe um drei Monate zu verlängern, wurde Einspruch erhoben.
Bei dem Treffen stellte die Verteidigung fest, dass es keine rechtliche Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung und Festnahme von Babalı gebe, und Anwalt Rasul Jafarov erklärte Turan dies.
Babaly selbst bestritt die Vorwürfe des „Schmuggels“ und sagte, er werde wegen seiner journalistischen Recherchen verfolgt. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab.
Heute hat das Berufungsgericht den Einspruch der Journalistin Elnara Gasimova gegen die Verlängerung ihrer Haftstrafe nicht angehört. Auch er bestreitet die Vorwürfe und sagt, er werde wegen seiner journalistischen Tätigkeit verfolgt.
* Hafız Babalı, Redakteur der Rubrik „Wirtschaftsnachrichten“ der Agentur Turan, wurde am 13. Dezember festgenommen. Ihm wurde „Devisenschmuggel“ vorgeworfen. Er wurde per Gerichtsbeschluss zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Babaly war in den Prozess um den Fall „Abzas Media“ involviert.
** Elnara Gasimova wurde am 13. Januar wegen desselben Falles festgenommen.
Internationale Organisationen verurteilten in diesem Fall die Festnahme von Babalı, Gasimova und vier weiteren Namen und forderten ihre Freilassung.