Das Ministerkomitee des Europarats will eine Gruppe aserbaidschanischer Aktivisten freisprechen
Der Ausschuss wird dieses Thema im Juni dieses Jahres erneut besprechen
Der Europäische Rat forderte die aserbaidschanischen Behörden auf, die Entscheidungen zu den Beschwerden von Intigam Aliyev, Hatice İsmayil, Anar Mammedli, Giyas İbrahimov, Bayram Memmedov (verstorben), Arif und Leyla Yunus vollständig umzusetzen.
Der Europarat will die vollständige Entlastung von Vertretern der Zivilgesellschaft.
Das Ministerkomitee des Europarats hat im Rahmen der Überwachung der Umsetzung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 12. bis 24. März verschiedene Entscheidungen getroffen.
Dieser Antrag gehört auch zu den Entscheidungen bezüglich Aserbaidschan.
In der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Vertretern der Zivilgesellschaft wird daran erinnert, dass die Beschwerdeführer wegen ihrer Kritik an den Behörden verfolgt wurden. In allen Fällen wurde gegen Artikel 18 der Europäischen Konvention (politisch motivierte Verfolgung) verstoßen.
Das Ministerkomitee stimmte dem Antrag der Beschwerdeführer auf Löschung von Gerichtsakten, Beseitigung aller Folgen strafrechtlicher Anklagen und vollständiger Wiederherstellung der Bürgerrechte zu.
Der Ausschuss wiederholte seine Forderung an die Behörden, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Verurteilungen gegen die Antragsteller unverzüglich aufzuheben.
Der Vorsitzende des Ministerkomitees wurde angewiesen, einen Brief an die aserbaidschanischen Behörden zu richten und eine schnelle Lösung für die vollständige und wirksame Umsetzung der Entscheidungen des EGMR in den betreffenden Fällen zu fordern.
Das Ministerkomitee wird sich im Juni 2024 erneut mit dieser Frage befassen.
Eine ähnliche Entscheidung traf das Ministerkomitee in Bezug auf die Entscheidung des EGMR über die Beschwerde einer Gruppe von Aktivisten bezüglich der Verwaltungshaft im Fall „Kafkaz Mammadovs Gruppe gegen Aserbaidschan“.
Das Ministerkomitee wiederholte seine Forderung an die Behörden, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshaftnahmen und die Fairness von Verwaltungsuntersuchungen sicherzustellen.
Eine weitere Entscheidung bezieht sich auf den Fall „Makuchyan und Minasyan gegen Aserbaidschan“, in dem es um die Ermordung eines armenischen Offiziers durch einen aserbaidschanischen Soldaten in Ungarn ging.