Nachrichten aus Aserbaidschan

Das Finanzministerium erinnerte NGOs daran, dass Strafen verhängt werden, wenn Finanzberichte nicht vorgelegt werden.

Das Finanzministerium der Republik Aserbaidschan erinnerte Nichtregierungsorganisationen daran, dass NGOs gemäß Artikel 29.4 des „Gesetzes über Nichtregierungsorganisationen (öffentliche Gewerkschaften und Fonds)“ ihre jährlichen Finanzberichte bis zum 1. April bei der einreichen müssen neueste.

Im Einspruchsantrag des Ministeriums wurde darauf hingewiesen, dass die „Verordnung über Form, Inhalt und Darstellung des Jahresfinanzberichts von Nichtregierungsorganisationen“ durch den Beschluss des Ministerrats vom 25. Dezember 2009 und die normative Rechtsnorm verabschiedet wurde Regelung getroffen wurde. Das Gesetz wurde auf der Website des Finanzministeriums veröffentlicht. Darüber hinaus hat das Finanzministerium das Electronic Accountability Program für Nichtregierungsorganisationen entwickelt, um jährliche Finanzberichte von NGOs elektronisch zu erhalten.

Es ist erwähnenswert, dass Artikel 462 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Verwaltungsstrafen für die Nichteinreichung von Finanzberichten vorsieht.

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