Aserbaidschan ratifiziert das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Terrorismus
Am 12. April überreichte der ständige Vertreter Aserbaidschans beim Europarat, Botschafter Fakhreddin Ismayilov, dem Generalsekretär des Europarats das Dokument über die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Ratifizierung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. von Aserbaidschan. Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Terrorismus. Das Zusatzprotokoll wird in Aserbaidschan am 1. August 2024 in Kraft treten.
Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Terrorismus definiert es als Straftat, sich einer terroristischen Organisation oder Gruppe anzuschließen, an einer terroristischen Ausbildung teilzunehmen, zu terroristischen Zwecken ins Ausland zu reisen oder eine solche Reise zu organisieren und zu finanzieren. Neben der schnellen Information ist auch die Schaffung eines Netzwerks nationaler Koordinatoren rund um die Uhr vorgesehen, um Veränderungen zu ermöglichen.