Nachrichten aus Aserbaidschan

Das Gericht verhängte gegen den Reporter von Abzas Media keinen Hausarrest

Der Antrag der Journalistin Elnara Gasimova, die im Strafverfahren gegen die Mitarbeiter der Publikation „Abzas Media“ festgenommen wurde, auf Umwandlung der Untersuchungshaft in Hausarrest wurde nicht angenommen.

Dies sagte Turans Anwalt Günay İsmayilova.

Nach Angaben des Anwalts wurde die Petition am 30. April vor dem Bezirksgericht Hatai geprüft.

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„Elnara Gasimova gab an, dass sie wegen ihrer journalistischen Tätigkeit verhaftet wurde und dass sie sich der Anklage nicht schuldig gemacht hat. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Rechtsanwältin Ismayilova sagte: „Gegen die Gerichtsentscheidung wird Berufung eingelegt.“

Elnara Gasimova wurde am 15. Januar festgenommen. Er wurde gemäß Artikel 206.3.2 des Strafgesetzbuchs (vorheriger Schmuggel durch eine Personengruppe) angeklagt.

Derzeit sitzen aufgrund des Falles „Abzas Media“ sechs weitere Journalisten und Pressemitarbeiter im Gefängnis. Am 29. April wurde die neunte Person, der Menschenrechtsverteidiger Anar Mammedli, festgenommen.

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