Das Berufungsgericht lehnt das Hausarresturteil gegen Nargiz Absalamova ab
Am 22. Mai lehnte das Berufungsgericht von Baku die Berufung der Journalistin Nargiz Absalamowa wegen der Weigerung ab, sie unter Hausarrest zu stellen.
Die Beschwerde wurde gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Khatai eingereicht. Tatsächlich lehnte das Gericht am 15. Mai den Antrag auf Änderung der einstweiligen Verfügung gegen Absalamova ab, die am 1. Dezember 2023 aufgrund des „Falls Abzas Media“ festgenommen wurde.
Rechtsanwältin Rovshana Rahimova hatte zuvor erklärt, dass die Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Privatsphäre), 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und 18 (Beschränkung der Anwendung von Rechtsbeschränkungen) der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Freiheiten verletzt worden seien. Es geht um Absalamova.
* Es sei daran erinnert, dass seit dem 20. November 2023 sechs mit „Abzas Media“ verbundene Journalisten und Medienschaffende unter dem Vorwurf des „Devisenschmuggels“ festgenommen wurden. Sie bestritten die Vorwürfe und stellten einen Zusammenhang zwischen dem Strafverfahren und den Korruptionsermittlungen her. Daher wurden diese Fakten in „Abzas Media“ veröffentlicht.
Internationale Medienschutzorganisationen forderten die aserbaidschanischen Behörden auf, inhaftierte Journalisten unverzüglich freizulassen und den Druck auf die Medien einzustellen.