Die Haftstrafe von Nargiz Absalamowa wurde verlängert
„Es gibt noch viel zu tun“, sagte der Ermittler.
Nargiz Absalamova, eine der im Strafverfahren gegen „AbzasMedia“ festgenommenen Journalisten, wurde während der Ermittlungen festgenommen. Durch die Entscheidung des Bezirksgerichts Hatai vom 25. Mai wurde die Haftdauer des Journalisten um 22 Tage verlängert. Der Richter traf seine Entscheidung auf der Grundlage der Darstellung des Staatsanwalts.
Der Forscher verteidigte die Präsentation vor Gericht. Er sagte, dass die Ermittlungen im „Fall Abzas“, in dem auch Nargiz Absalamova angeklagt wurde, noch nicht abgeschlossen seien und noch viel zu tun sei. Sie halten es nicht für angemessen, Nargiz Absalamova aus dem Gefängnis zu entlassen, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Denn es besteht die Möglichkeit, den Ermittlungen zu entgehen und den Prozessverlauf zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang beantragte der Ermittler die Verlängerung der Präventivmaßnahme.
Nargiz Absalamova und ihre Anwälte erhoben Einwände gegen die Präsentation. Der Journalist betonte, dass er keine Straftat begangen habe und wegen seiner beruflichen Tätigkeit verhaftet worden sei.
Ihr Anwalt sagte auch, dass Nargiz Absalamova nicht im Gefängnis festgehalten werden müsse.
Der Verteidiger betonte, dass Nargiz Absalamova seit sechs Monaten inhaftiert sei, ohne dass Beweise dafür vorliegen, dass sie ein Verbrechen begangen habe. Auch wenn die Ermittlungen andauern, kann der Prozess ohne Inhaftierung durchgeführt werden. Der Anwalt erinnerte daran, dass der Journalist nach seiner Festnahme zur Polizei der Stadt Baku gerufen worden sei und freiwillig gekommen sei. Er hat nicht die Absicht, sich den Ermittlungen zu entziehen.
Der Richter akzeptierte jedoch die Aussage des Staatsanwalts und beschloss, die Haftdauer von Nargiz Absalamowa um 22 Tage zu verlängern.
Die Anwälte des Journalisten werden gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.
Nargiz Absalamova ist seit dem 1. Dezember im Gefängnis. Für ihn wurde zunächst eine 3-monatige Vorsorgemaßnahme gewählt. Am 24. Februar wurde die Haftstrafe um weitere drei Monate verlängert.
Die Verhaftungen begannen am 20. November im Fall „AbzasMedia“, das für seine Korruptionsermittlungen bekannt ist. Zunächst wurden der Direktor der Website, Ulvi Hasanlı, der stellvertretende Direktor Mahammad Kekalov und der Chefredakteur Sevinj Vagifqizi festgenommen. Später wurden die investigativen Journalisten Hafız Babalı, Nargiz Absalamova und Elnara Gasimova weiterhin festgenommen. Ihnen wird außerdem Artikel 206.3.2 des Strafgesetzbuches (Schleusung durch eine Personengruppe) vorgeworfen.
Die Sanktion dieses Artikels sieht eine Freiheitsstrafe von 5 bis 8 Jahren vor.
Nachdem Ulvi Hasanlı am 20. November in Gewahrsam genommen worden war, wurde eine Durchsuchung im Büro von „AbzasMedia“ durchgeführt. Es wurde behauptet, dass im Büro der Website 40.000 Euro gefunden wurden.
Ulvi Hasanlı sagte, dass dort kein Geld sei und dass diejenigen, die behaupteten, es gefunden zu haben, 40.000 Euro im Büro hinterlegt hätten.
Während keiner der genannten Journalisten seine Schuld eingestand, sagte „AbzasMedia“, dass einige Beamte, darunter Mitglieder der Familie des Präsidenten, wegen Ermittlungen im Zusammenhang mit Geschäften und Korruption bestraft wurden.
Nach „AbzasMedia“, dem Internetsender „Kanal 13“, dem Nachrichtenportal „Toplum TV“ und dem gleichnamigen Internetfernsehen sowie den Managern und Mitarbeitern der Website „meclis.info“, die die Aktivitäten des National untersucht Auch Mitglieder des Parlaments und des Parlaments wurden verhört. Er wurde auch wegen Schmuggels festgenommen. Es wird behauptet, dass diese Medienorganisationen Zuschüsse von ausländischen Organisationen erhalten und diese Gelder heimlich ins Land geschmuggelt haben.
Die Journalisten bestreiten diesen Vorwurf jedoch und geben an, dass sie ohne Beweise für Schmuggel verhaftet worden seien. Sie gaben an, dass der Zweck dieser Festnahmen darin bestehe, Medienorganisationen, die Korruption und behördliche Willkür im Land untersuchen, zum Schweigen zu bringen und die Öffentlichkeit zu informieren.