Nachrichten aus Aserbaidschan

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird neue Urteile gegen Aserbaidschan fällen

Baku, Aserbaidschan – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird am 13. Juni 2024 viele neue Entscheidungen oder Mitteilungen vorlegen. Diese Entscheidungen beinhalten auch verschiedene Einwände gegen Aserbaidschan. Einer dieser Einwände 24Saat.org Antrag von MMC und Vugar Alakbarov in Aserbaidschan (Antragsnummer: 51207/19).

24Saat.org LLC und Vugar Alakbarov gegen Aserbaidschan

Im Rahmen dieses Einspruchs machen 24Saat.org LLC und Vugar Alakbarov geltend, dass ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung durch den aserbaidschanischen Staat verletzt worden seien. Auf Antrag des Ministeriums für Verkehr, Kommunikation und Hochtechnologie wurde der Zugang zu den Websites per Gerichtsbeschluss gesperrt. Das Ministerium behauptet, dass auf der Website wiederholt gesetzlich verbotene Informationen veröffentlicht wurden und dass dies zum Zweck der nationalen Sicherheit, der territorialen Integrität, der öffentlichen Ordnung und der Kriminalprävention erfolgt. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass diese Einschränkungen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzen und dass diese Entscheidungen zu anderen als den gesetzlich vorgeschriebenen Zwecken umgesetzt werden.

RFE/RL Inc. gegen Aserbaidschan

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte am 3. November 2021 im Fall RFE/RL INC. (Radio Free Europe/Radio Liberty) wird über seinen Antrag (Antragsnummer: 56138/18) gegen Aserbaidschan entscheiden. In diesem Fall geht es um vier Anträge, die gemeinsam mit anderen Medienorganisationen gestellt wurden. Diese Anfragen beziehen sich auch auf die Sperrung des Zugriffs auf Websites. Die Sperrung wurde auf Ersuchen des Ministeriums für Verkehr, Kommunikation und Hochtechnologie per Gerichtsbeschluss umgesetzt. Das Ministerium behauptet, dass die Websites wiederholt gesetzlich verbotene Informationen veröffentlichen und argumentiert, dass diese Entscheidungen im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Integrität, der öffentlichen Ordnung und der Kriminalprävention getroffen würden. Die Kläger machen geltend, dass diese Einschränkungen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzen.

Sammlung von Websites

Fragen zur Bewerbung

Das Gericht stellte den Parteien in beiden Fällen folgende Fragen:

  1. Wurde das Recht der Petenten auf freie Meinungsäußerung, insbesondere ihr Recht auf Verbreitung von Informationen und Ideen, verletzt?
  2. Dienten die vom Staat auferlegten Beschränkungen einem legitimen Ziel gemäß Artikel 10 und waren sie in einer demokratischen Gesellschaft notwendig?
  3. Wurden die vom Staat gemäß Artikel 18 auferlegten Beschränkungen zu einem anderen als dem in dieser Bestimmung vorgesehenen Zweck auferlegt?

Erwartete Entscheidungen und ihre Bedeutung

Diese Entscheidungen sind für Aserbaidschan von großer Bedeutung, da sie neue Präzedenzfälle für das Recht auf freie Meinungsäußerung im internationalen Rechtsumfeld schaffen können. Wenn der EGMR feststellt, dass die Rechte der Antragsteller verletzt wurden, können diese Entscheidungen dazu führen, dass wichtige Schritte zum Schutz der Meinungsfreiheit in Aserbaidschan unternommen werden.

Gerichtsentscheidungen und Ankündigungen werden um 10:00 Uhr Ortszeit auf der offiziellen Website des EGMR veröffentlicht (www.echr.coe.int) wird veröffentlicht. Stakeholder werden ermutigt, die Entscheidungen zu verfolgen und sich über die Ergebnisse zu informieren.

Sammlung von Websites

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