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EGMR: Das Blockieren von az24saat.org ist gesetzeswidrig

Straßburg, 13. Juni 2024

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 13. Juni 2024RFE/RL Inc. und andere gegen Aserbaidschangab seine Entscheidung in diesem Fall bekannt. In diesem Fall wurde die Frage der Sperrung von vier Online-Medientools, darunter az24saat.org, diskutiert. In der Gerichtsentscheidung wurde festgestellt, dass die Sperrung von az24saat.org rechtswidrig war.

Az24saat.org-Website-Blockierung

„24 Saat.org“ LLC und Vugar Alakbarov Kläger im Verfahren gegen Aserbaidschan:

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  • „24 Hours.org“ LLC: Inhaber des Online-Nachrichtenportals Az24saat.org.
  • Vugar Alakbarov: Journalist und Herausgeber von az24saat.org.

Das Ministerium für Verkehr, Kommunikation und Hochtechnologien (MTX) der Republik Aserbaidschan schickte am 6. August 2018 einen Warnbrief an 24Saat.org, in dem es hieß, dass einige Artikel auf der Website az24saat.org Verleumdungen, Lügen und Irreführungen enthielten. Information. Das Ministerium kündigte an, dass es, wenn diese Artikel nicht gelöscht würden, das Gericht anrufen und die Schließung der Website beantragen werde.

Da die Antragsteller diese Bedingungen nicht erfüllten, beschloss das Bezirksgericht Sabail am 7. August 2018, die Website az24saat.org zu schließen. Das Gericht akzeptierte den Einspruch von MTX und entschied, die Website sofort zu sperren. Nach dieser Entscheidung wurden die Einsprüche der Beschwerdeführer vom Berufungsgericht Baku und dem Obersten Berufungsgericht zurückgewiesen.

Andere blockierte Websites

Im Rahmen des Beschlusses wurde die vollständige Sperrung von drei weiteren Online-Medien diskutiert:

  • RFE/RL Inc. (Radio Free Europe/Radio Liberty): Eine gemeinnützige Organisation, die seit 2004 in Aserbaidschan tätig ist. Ihre Nachrichten-Website azadliq.org wurde im März 2017 wegen angeblich illegaler Inhalte gesperrt.
  • Anakheber.az: Online-Nachrichtenportal, verwaltet vom Journalisten Talibov. Am 5. August 2018 beantragte MTX die Sperrung einiger Artikel auf der Website mit der Begründung, sie seien illegal.
  • Khural.com: Online-Version der Zeitung Khural. Am 7. August 2018 wurde eine Klage eingereicht, um die Artikel auf der Website mit der Begründung zu sperren, sie seien illegal.

Entscheidung des EGMR

In seiner Entscheidung stellte der EGMR fest, dass es keine Rechtsgrundlage für die Sperrung von az24saat.org und anderen Websites gebe und die entsprechenden Verfahrensregeln nicht befolgt würden. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass das Gesetz keine vollständige Sperrung von Websites mit der Begründung vorsieht, dass einige Artikel rechtswidrige Inhalte enthalten, und dass diese Sperrentscheidungen mit unzureichenden Garantien umgesetzt werden, um die Freiheit zu beeinträchtigen. Das Gericht betonte außerdem, dass eine unvorhersehbare Auslegung oder Anwendung des innerstaatlichen Rechts nicht akzeptabel sei.

Garantien und Entschädigung

Das Gericht entschied, dass 24Saat.org Ltd und Vugar Alakbarov 5.000 Euro für den immateriellen Schaden und 1.000 Euro für die Gerichtskosten zahlen sollten. Es wurde beschlossen, den anderen Antragstellern eine Entschädigung in ähnlicher Höhe zu zahlen.

Bedeutung der Entscheidung

Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, die Meinungsfreiheit zu schützen und sicherzustellen, dass die im Internet verhängten Beschränkungen rechtmäßig sind. Diese Entscheidung des EGMR gilt als wichtiger Schritt für Aserbaidschan, seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Meinungsfreiheit nachzukommen und die den Medien auferlegten Beschränkungen zu überarbeiten.

24Saat.org begrüßt diese Entscheidung und erklärt, dass sie sich weiterhin für den Schutz der Meinungsfreiheit einsetzen wird. Wir rufen alle unsere Leser und Unterstützer auf, sich diesem Kampf zur Verteidigung der Grundsätze der Meinungsfreiheit und des unabhängigen Journalismus anzuschließen.

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