Nachrichten aus Aserbaidschan

Das Ministerkomitee des Europarats kritisierte die Nichtumsetzung von Gerichtsentscheidungen in Aserbaidschan

Auf der 1501. Sitzung des Ministerkomitees des Europarats wurden die nächsten Verhandlungen über die Umsetzung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abgeschlossen. Auf der dreitägigen Sitzung des Ministerkomitees des Europarates wurde der Umsetzungsstand von mehr als 25 Entscheidungen bezüglich Aserbaidschan erörtert und die endgültigen Entscheidungen der Institution bekannt gegeben.

Die besprochene „Anar Mammedli-Gruppe“ überwacht die Umsetzung von fünf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf Aserbaidschan – Entscheidungen in Bezug auf Anar Mammedli, Intigam Aliyev, İbrahimov und Mammedov, Hatice İsmayilova (2), Arif und Leyla Yunus. Diese Entscheidungen betreffen die Untersuchungshaft und den Freiheitsentzug der Beschwerdeführer unter Verstoß gegen Artikel 18 der Konvention aufgrund ihrer aktiven politischen und sozialen Beteiligung, Kritik an der Regierung sowie Menschenrechts- und Wahlbeobachtungsaktivitäten.

Im Rahmen der „Khadija Ismayilova-Gruppe“ wird die Umsetzung von 2 Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Beschwerden von Khadija Ismayilova und der Entscheidung „Abbasaliyeva gegen Aserbaidschan“ verfolgt. In diesen Entscheidungen geht es um Verletzungen der Rechte des Beschwerdeführers auf persönliche Integrität und freie Meinungsäußerung (Verbreitung persönlicher Bilder) im Zusammenhang mit seiner journalistischen Tätigkeit. Im Rahmen der Umsetzung der Arbeit dieser Gruppe sollte die aserbaidschanische Regierung einen Mechanismus für den wirksamen Schutz von Journalisten schaffen, gegen Journalisten begangene Verbrechen untersuchen und die Justizpraxis in Bezug auf das Recht auf freie Meinungsäußerung und Achtung des Privatlebens verbessern.

Sammlung von Websites

Der Fall „Namazov-Gruppe“ betraf verschiedene Verstöße gegen die Konvention während des Disziplinarverfahrens gegen die Beschwerdeführer, ehemalige Anwälte, die zu ihrem Ausschluss aus der Anwaltskammer unter Verletzung der Artikel 6, 8 und 10 der Konvention führten. In dieser Gruppe wird die Umsetzung von 3 Entscheidungen überwacht. Obwohl die Entscheidung „Aslan Ismayilov / Aserbaidschan“ umgesetzt wurde, wurden die anderen ehemaligen Anwälte Halid Bagirov und Elchin Namazov nicht wieder eingestellt.

In seiner Entscheidung zum Fall „Anar Mammedli-Gruppe“ brachte das Ministerkomitee des Europarates sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die Verurteilungen der Kläger weiterhin gültig sind. „Trotz der zahlreichen und dringenden Aufrufe des Ministerkomitees und des Schreibens seines Vorsitzenden, in dem er die Behörden auffordert, dringend Lösungen zu finden, um ihren Verpflichtungen aus den Entscheidungen in diesen Fällen vollständig und effektiv nachzukommen, ist ein Ausgang des lang erwarteten Prozesses unwahrscheinlich.“ Dies würde dazu führen, dass die inländischen Gerichte die Verurteilungen der verbleibenden Antragsteller aufheben.“ Es wird betont, dass es „sein tiefes Bedauern zum Ausdruck bringt, keine neuen Informationen bereitstellen zu können.“ Der Ausschuss gab an, dass die Verzögerung bei der Anhörung der Fälle der Antragsteller vor dem Obersten Gerichtshof war unverständlich und forderte die Regierung auf, zu diesem Thema Auskunft zu geben.
In der Entscheidung im Fall „Hadija Ismayilova-Gruppe“ wurde eine Erklärung zu den Gründen verlangt, warum Ismayilova ihre Aktivitäten nicht fortsetzen konnte.

„Sie erinnert daran, dass die Fähigkeit von Frau Ismayilova, ihre Tätigkeit als Journalistin ungehindert fortzusetzen, nicht nur eine wichtige Einzelmaßnahme ist, sondern auch eng mit allgemeinen Maßnahmen zusammenhängt, und fordert die Behörden auf, zu erklären, dass die Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Journalistin derzeit blockiert ist.“ In der Entscheidung heißt es, dass „alle Umstände, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen“, betont wurden.

In dem Dokument wurden Bedenken hinsichtlich des Gesetzes „Über Medien“ bekräftigt. „Wir bedauern, dass die Regierung nicht auf die Bedenken des Ausschusses bezüglich dieses Gesetzes reagiert hat, und bekräftigen unsere früheren Forderungen nach der Entwicklung aller konkreten Maßnahmen, um die Umsetzung des Medienkodex vollständig mit den Standards des Rates in Einklang zu bringen.“

Das Ministerkomitee forderte die aserbaidschanischen Behörden außerdem dazu auf, die Veröffentlichung politischer Botschaften in Betracht zu ziehen und sich gegen die Belästigung von Journalisten und anderen Medienvertretern auszusprechen, um sicherzustellen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung vor Eingriffen anderer geschützt wird.

Das Gremium betonte, dass im März nächsten Jahres eine Zwischenentscheidung getroffen werde, wenn nicht alle Fragen zu dieser Gruppe geklärt seien.

In seiner Entscheidung im Fall „Namasow-Gruppe“ begrüßte das Plenum des Obersten Gerichtshofs die Aufhebung der früheren Entscheidungen in Bezug auf einen der Kläger, Aslan Ismayilov, und seine Wiederernennung als Mitglied der aserbaidschanischen Anwaltskammer. Es wird auch darum gebeten, dass die gleichen Schritte so bald wie möglich gegen die anderen Antragsteller Bagirov und Namazov eingeleitet werden. Der Ausschuss erklärte, dass eine Zwischenentscheidung getroffen werde, wenn in dieser Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung keine Fortschritte erzielt würden.

Das Ministerkomitee beschloss außerdem, die Überwachung der Umsetzung von zwölf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf Aserbaidschan einzustellen.

Folgende Entscheidungen wurden geschlossen: „Maniyev und 5 weitere Bewerber / Aserbaidschan“, „Mohammed Bagirov / Aserbaidschan“, „Abdulla Mahmudov und 5 weitere Bewerber / Aserbaidschan“, „Javid Ibrahimov und Sagif Gurbanov / Aserbaidschan“, „Agahuseyn“ Gozalov / Aserbaidschan „.“ Mehdiyev / gegen Aserbaidschan“, „Humeir Ahmadov gegen Aserbaidschan“.

Nachrichten aus Aserbaidschan

Ähnliche Artikel

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"