Der Europäische Rat legte die Pflichten Georgiens beim Schutz der Rechte nationaler Minderheiten fest
Die georgische Gesellschaft respektiert Vielfalt, es bedarf jedoch weiterer Maßnahmen, um nationale und religiöse Minderheiten als integralen und wertvollen Teil ihrer selbst anzuerkennen.
In Georgien herrscht eine allgemeine Atmosphäre der Unterstützung für den Schutz der Minderheitenrechte, doch müssen die Behörden zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um ein Umfeld des gegenseitigen Respekts und des Dialogs zwischen allen Menschen in der Gesellschaft zu schaffen. Angehörige nationaler Minderheiten sollten als gleichberechtigter, integraler und wertvoller Teil der georgischen Gesellschaft angesehen und akzeptiert werden; Dies sind wichtige Konsequenzen der neuen Sicht auf Georgien. Die Stellungnahme wurde heute vom Beratenden Ausschuss des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten veröffentlicht.
Der Beratende Ausschuss fordert die georgischen Behörden auf, aktivere Schritte zur Förderung der sozialen Integration aller nationalen Minderheiten zu unternehmen, indem sie konkrete Schritte zur Stärkung des Vertrauens und des gegenseitigen Respekts unternehmen.
Wir sprechen über Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Rechte nationaler Minderheiten und die Gesetze des Landes.
Für Angehörige einiger nationaler Minderheiten bleibt der Erhalt der georgischen Staatsbürgerschaft aufgrund strenger Sprachanforderungen und anderer praktischer Hindernisse in vielen Fällen problematisch. Der Beratende Ausschuss fordert die Behörden auf, die Zusammenarbeit mit Minderheitenvertretern sicherzustellen, um das Problem der Ungleichheit zu lösen, mit dem nationale Minderheiten, einschließlich ethnischer Aserbaidschaner, konfrontiert sind.
Auch die unzureichende und unbefriedigende Beteiligung von Angehörigen von Minderheiten am politischen, sozialen und wirtschaftlichen Leben Georgiens gibt Anlass zur Sorge.
Der Bericht geht auch auf die Frage der Rückführung der deportierten meskhetischen Türken ein. Nur sehr wenige meskhetische Türken kehrten nach Georgien zurück. Es wurde berichtet, dass der Staat „unüberwindbare Hindernisse für repatriierte meskhetische Türken bei der Erlangung der georgischen Staatsbürgerschaft“ geschaffen habe, einschließlich der Verpflichtung, auf die Staatsbürgerschaft anderer Staaten zu verzichten (laut den Autoren des Berichts vor allem Aserbaidschan). Viele befürchten, dass ein Staatenloser gefährdet ist, wenn er auf seine alleinige Staatsbürgerschaft verzichtet. Der Beratende Ausschuss fordert die Behörden auf, den Unterricht von Minderheitensprachen im allgemeinen Lehrplan auf Primar- und Sekundarschulebene auszuweiten.
Es sollten Lehrpläne zur Kultur und Literatur nationaler Minderheiten, insbesondere Aserbaidschaner und Armenier, erstellt und eine Lehrerausbildung auf Universitätsniveau angeboten werden.