Das Familiengesetzbuch wird geändert, um die Regeln für die Eheschließung im Ausland zu vereinfachen
Die Nationalversammlung, die nationale gesetzgebende Körperschaft Aserbaidschans, hat die Änderungen des Familiengesetzbuchs gemäß Artikel 94 der Verfassung der Republik Aserbaidschan genehmigt. Im März und Mai 2024 wurden im Einklang mit der neuesten Gesetzgebung Änderungen verabschiedet, die darauf abzielen, die Eheschließungsverfahren für aserbaidschanische Staatsbürger im Ausland zu vereinfachen.
Die Änderungen beziehen sich vor allem auf die Artikel 13.2 und 13.5 des Familiengesetzbuches. Insbesondere wurde der Ausdruck „Ehe“ in den genannten Artikeln durch den Ausdruck „Ehe außer in den in Artikel 13.5-1 dieses Gesetzes vorgesehenen Fällen“ ersetzt und es wurden neue Bestimmungen zur Eheschließung im Ausland eingeführt.
Die neu hinzugefügten Artikel 13.5-1 und 13.5-2 geben besondere Anweisungen an diplomatische Vertretungen oder konsularische Vertretungen im Ausland für aserbaidschanische Staatsbürger, die heiraten möchten. Gemäß Artikel 13.5-1 können sich Bürger einer obligatorischen ärztlichen Untersuchung im Zusammenhang mit der Ehe bei derzeit akkreditierten ausländischen medizinischen Einrichtungen oder bei den diplomatischen Vertretungen oder Konsulaten unterziehen, bei denen sie einen Antrag stellen. Diese Prüfung findet auf Kosten der Kandidaten statt.
Darüber hinaus besagt Artikel 13.5-2, dass dem Heiratsantrag, der bei der diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat gestellt wird, ein ärztlicher Bericht beigefügt werden muss, der die von den in Artikel 13.5-1 genannten Institutionen geforderte ärztliche Untersuchung bestätigt.
Diese Änderungen sind Teil der umfassenderen Bemühungen der aserbaidschanischen Regierung, die Eheschließungsverfahren für ihre Bürger im Ausland zu vereinfachen und zu rationalisieren und die Konsistenz und Einhaltung des inländischen Rechts sicherzustellen. Die Änderungen zielen auch darauf ab, die Gesundheit und das Wohlbefinden aserbaidschanischer Bürger zu schützen, indem sie vor der Eheschließung eine umfassende ärztliche Untersuchung vorschreiben.
Die Gesetzesänderungen wurden am 25. Juni 2024 vom Präsidenten genehmigt und am 16. Juli veröffentlicht.
Ausführlichere Informationen mit dem vollständigen Text der Änderungen finden Sie in Artikel 126 von 2000 (Band I), Ausgabe 3 (Buch I) der gesetzgebenden Versammlung der Republik Aserbaidschan und in den Gesetzen vom 29. März 2000. 21. Mai 2024.