Die Klage von Hafız Babalı gegen den Fernsehsender ATV geht weiter
Am 8. August hörte das Berufungsgericht von Baku die Beschwerde des Wirtschaftsnachrichtenredakteurs der Agentur Turan, Hafız Babalı, über den Fernsehsender ATV an.
Gegen die Entscheidung des Sabail-Gerichts vom 30. April, mit der Babalıs Klage gegen den betreffenden Fernsehsender abgelehnt wurde, wurde Einspruch eingelegt. Auch Babaly selbst beteiligte sich online. Somit sitzt der Journalist wegen der Arbeit der Publikation „Abzas Media“ im Gefängnis.
Die Klage gegen Babalı wurde aufgrund unbegründeter Anschuldigungen und Verleumdungen in den Nachrichten des Fernsehsenders vom 28. Dezember 2023 eingereicht.
ATV sagte: „Der Herausgeber der Turan Information Agency, Hafız Babalı, hat Kontakte zu ausländischen Fonds geknüpft, Recherchen zu Förderprojekten durchgeführt und Artikel vorbereitet.“ sagte er.
In der Behauptung des Journalisten heißt es, Babalas Ermittlungen seien Teil seiner journalistischen Tätigkeit gewesen und nicht von ausländischen Geldgebern angeordnet worden. Darüber hinaus wurde keine Klage gegen die veröffentlichten Artikel eingereicht und die in diesen Artikeln enthaltenen Informationen wurden von keiner Verwaltungsbehörde dementiert oder vor Gericht beanstandet.
Rechtsanwalt Rasul Jafarov sagte jedoch, dass das erstinstanzliche Gericht keine objektive Untersuchung durchgeführt habe. Ihm zufolge seien die Aussagen des Vertreters des Fernsehsenders ATV zu den auf der Website Qafqazinfo.az erhaltenen Informationen nicht konsistent. Laut Gesetz sind die Medien nicht von der Verantwortung für die Verbreitung von Informationen anderer Massenmedien befreit.
„Wenn Massenmedien gemäß Artikel 77 des Mediengesetzes offizielle Informationen staatlicher Stellen, Erklärungen oder Reden ihrer Beamten, Parlamentsmitglieder, Pressemitteilungen des Staates, privater und nichtstaatlicher Organisationen, Parteien und Informationsorganisationen veröffentlichen, sind sie … Im vorliegenden Fall wird auf Artikel 77 verwiesen.“ Dies ist nicht angemessen, da Qafqazinfo.az keine Informationsagentur, sondern eine Online-Zeitung ist. Andererseits sind die auf Qafqazinfo.az veröffentlichten Informationen „Es handelte sich nicht um offizielle Informationen einer Regierungsbehörde oder einer privaten, kommunalen oder öffentlichen Organisation“, sagte Jafarov.
Der Oberste Gerichtshof führte jedoch keine objektive Untersuchung durch und akzeptierte die Beschwerde nicht. Babaly plant, beim Obersten Gerichtshof Berufung einzulegen.
* Hafız Babalı sitzt aufgrund des Falles „Abzas Media“ im Gefängnis. Er bestreitet die gegen ihn erhobenen Schmuggelvorwürfe. Menschenrechtsverteidiger erkannten ihn als politischen Gefangenen an, internationale Organisationen forderten die aserbaidschanischen Behörden auf, die am Fall „Abzas Media“ Beteiligten freizulassen.