Das Gericht lehnte den Hausarrest von Hafız Babalı ab
Heute hat das Bezirksgericht Baku Hatai dem Antrag der Verteidigung, den investigativen Journalisten Hafız Babali unter Hausarrest zu stellen, nicht stattgegeben.
Nach Angaben des Anwalts des Journalisten, Reşad Aliyev, gegenüber Turan begründete die Verteidigung den Antrag damit, dass die Ermittlungen kurz vor dem Ende stünden und es keinen Sinn habe, den Journalisten im Gefängnis zu belassen.
Andererseits hat Babaly ernsthafte gesundheitliche Probleme, er ist blind. Darüber hinaus verschlimmerten sich nach seiner Festnahme Babalıs Krampfadern in seinen Beinen.
Babalı bestreitet die neuen Vorwürfe sowie die früheren Schmuggelvorwürfe und führt seine Festnahme auf seine professionelle journalistische Tätigkeit und Korruptionsermittlungen zurück.
Babaly sagte, seine Beziehung zu Abzas Media habe ausschließlich mit der Veröffentlichung seiner Forschungsergebnisse zu tun.
Gegen die Entscheidung des Gerichts wird Berufung eingelegt.
Babalı ist einer der sechs Journalisten und Pressemitarbeiter, die zwischen Dezember 2023 und Januar 2024 aufgrund des „Falls Abzas Media“ festgenommen wurden.
Zunächst wurden sie alle gemäß Artikel 206.3.2 des Strafgesetzbuchs (Schmuggel durch eine Gruppe von Personen in vorheriger Absprache) angeklagt.
Vom 16. bis 19. August wurden Journalisten wegen Artikel 192.3.2 (illegales Unternehmertum durch Erzielung besonders hoher Einkünfte), 193-1.3.1 und 193.1.3.2 (illegales Unternehmertum) des Strafgesetzbuches angeklagt. Neue Anklagepunkte wurden gemäß den Artikeln 206.4 (Schmuggel, organisiert, wenn er von einer Bande begangen wird), 320.1 und 320.2 (Fälschung von Dokumenten und Verwendung gefälschter Dokumente) und 213.2.1 (Steuerhinterziehung, wenn er von einer organisierten Organisation begangen wird) eingeführt. Gang).
Diese Anklagen werden mit einer Freiheitsstrafe von 7 bis 12 Jahren geahndet.
Die Journalisten bestritten alle Anschuldigungen und sagten, sie würden verfolgt, weil sie Fakten über Korruption in den oberen Regierungsebenen untersuchten.
Internationale Organisationen zum Schutz der Massenmedien forderten die aserbaidschanischen Behörden auf, die inhaftierten Journalisten unverzüglich freizulassen und den Druck auf unabhängige Massenmedien einzustellen.
Menschenrechtsverteidiger betrachten die im Zusammenhang mit dem „Abzas Media-Fall“ Festgenommenen als politische Gefangene.