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Deutsche Bank vergleicht 60 Prozent der Forderungen in langjährigem Rechtsstreit


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Seit der Übernahme der Postbank vor 14 Jahren hat das deutsche Kreditinstitut mit verärgerten Aktionären zu kämpfen. Nun behauptet es, man habe “signifikante Fortschritte” gemacht.

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Die Deutsche Bank hat in einem langwierigen Rechtsstreit um die Übernahme der Postbank im Jahr 2010 mit mehr als 80 Klägern Vergleiche geschlossen.

Nach der Übernahme behaupteten mehrere Anteilseigner der Postbank, sie hätten für ihr Vermögen zu wenig erhalten, obwohl ihnen 25 Euro je Postbank-Aktie angeboten worden seien.

Mehrere Kläger geben an, ihnen hätte 57,25 € oder mehr angeboten werden müssen.

In einer Erklärung vom späten Mittwoch teilte die Deutsche Bank mit, dass sie dank des rechtlichen Durchbruchs im dritten Quartal mit einer Steigerung ihres Vorsteuergewinns um 430 Millionen Euro rechnet.

Um die Vergleiche zu erzielen, die rund 60 Prozent der Forderungen gegen die Bank abdecken, zahlte die Deutsche Bank 31 Euro je Postbank-Aktie.

Dadurch werden rund 45 Prozent der 1,3 Milliarden Euro schweren Rückstellungen aufgebraucht, die die Bank zur Deckung der Forderungen gebildet hatte.

„Sollte die Deutsche Bank mit weiteren Klägern Vergleichsvereinbarungen treffen, könnte dies weitere positive Auswirkungen auf die Gesamtrückstellungen für den Rechtsstreit haben“, teilte die Deutsche Bank am Mittwoch mit.

Im April beschloss der Kreditgeber, einen finanziellen Puffer zu bilden, nachdem ein Berufungsgericht gewarnt hatte, es könne zu Gunsten der Kläger entscheiden.

Bestürzte Aktionäre argumentieren, die Deutsche Bank hätte bereits bei ihrem ersten Anteilserwerb an der Postbank im Jahr 2008 ein Angebot für ihre Vermögenswerte abgeben müssen.

Damals notierte die Postbank-Aktie bei 57,25 Euro, ein Wert, der bis zur Übernahme im Jahr 2010 noch sank.

2011 und 2012 wurden Klagen gegen die Deutsche Bank vor Gericht abgewiesen – das Urteil wurde jedoch später vom Bundesgerichtshof aufgehoben.

Die Deutsche Bank hatte 2017 einen Prozess zu demselben Vorfall verloren, dann aber Berufung eingelegt und damit eine weitere Klagewelle ausgelöst.

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