Nachrichten aus Aserbaidschan

Gericht ließ gelähmten Aktivisten nicht frei

Heute fand vor dem Baku-Gericht für schwere Verbrechen eine vorläufige Anhörung bezüglich der ersten Gruppe des behinderten und gelähmten Aktivisten Famil Khalilov statt. Richter Azer Taghiyev leitete die Sitzung.

Es wurde bekannt, dass dem Angeklagten zu Beginn der Verhandlung keine Kopie der Anklageschrift ausgehändigt wurde.

Khalilov sagte auch, dass er kein „Angeklagter“, sondern ein „Verleumdeter“ sei.

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Die Anwälte Fariz Namazli, Bahruz Bayramov und Fakhraddin Mehdiyev reichten einen Antrag ein, um Khalilov, der zur ersten Gruppe gehört, mit der Begründung, er sei behindert, unter Hausarrest zu stellen.

Darüber hinaus hält sich Khalilov nach Angaben der Anwälte nicht für schuldig, will freigesprochen werden und wird sich daher nicht vor dem Gericht verstecken. Anwälte stellten außerdem fest, dass er sein Zuhause aufgrund seines Gesundheitszustands nach seiner Abschiebung aus Schweden vor einem Jahr nicht verlassen habe. Daher hat er keine physische Möglichkeit, sich irgendwo zu verstecken.

Khalilov sagte, er befinde sich seit dem 15. August im Hungerstreik, um gegen seine ungerechtfertigte Verhaftung zu protestieren.

Er reagierte negativ auf Forderungen, den Hungerstreik zu beenden.

Der Aktivist sagte, dass es bei dem Hungerstreik neben der Forderung nach Einstellung des Strafverfahrens auch darum gehe, dass er, wenn er wieder mit dem Essen beginne, seine natürlichen Bedürfnisse befriedigen müsse, was in der aktuellen Situation nahezu unmöglich sei , wenn man bedenkt, dass er behindert ist.

Der Staatsanwalt lehnte jedoch die Annahme der Petition ab und das Gericht akzeptierte Khalilovs Antrag auf Unterbringung unter Hausarrest nicht.

Die nächste Anhörung findet am 5. September statt.

* Khalilov, der am 2. Mai festgenommen wurde, wurde gemäß Artikel 234.4.3 des Strafgesetzbuches (Zubereitung, Transport, Lagerung großer Mengen von Drogen zum Verkauf) angeklagt. Für den Aktivisten wurde eine Untersuchungshaft von 4 Monaten gewählt. Dieser Artikel sieht eine Freiheitsstrafe von 5 bis 12 Jahren vor.

Seine Angehörigen behaupten, er sei unschuldig und sei für seine kritischen Beiträge in sozialen Netzwerken bestraft worden.

Famil Khalilov trat am 15. August in einen Hungerstreik und forderte seine Freilassung.

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