Das Gericht gab der Beschwerde des Journalisten bezüglich der Einschränkung seiner Rechte nicht statt
Der Richter des Bezirksgerichts Khatai, Rafael Sadigov, kam der Forderung des am 10. September verhafteten TV-Korrespondenten „Society“ Mushvig Jabbar nicht nach. Daraufhin beschwerte sich Jabbar darüber, dass er seinen Angehörigen keine Vollmacht erteilen dürfe. Rechtsanwalt Nazim Musayev erzählte dies Turan.
Die Notwendigkeit einer Vollmacht hängt damit zusammen, dass Jabbar vor seiner Verhaftung ein Auto auf einer Auktion gekauft hat. Der Journalist wurde festgehalten, bis das Auto nach Aserbaidschan gebracht wurde. Seit Mai steht das Fahrzeug beim Zoll und es wird eine Parkgebühr erhoben. Jabbar muss seinen Verwandten eine Vollmacht erteilen, damit das Auto den Zoll passieren kann. Doch die Leitung der Untersuchungshaftanstalt lehnt dies mit Verweis auf das Verbot des Vernehmungsbeamten ab.
Der Aussage des Anwalts zufolge lehnte der Richter den Antrag mit der Begründung ab, es fehle an Unterlagen zum Autoimport aus dem Ausland. „Allerdings geht es nicht um das Auto, es hat nichts mit dem Strafverfahren zu tun.“ „Der in der Untersuchungshaftanstalt Inhaftierte hat das gesetzliche Recht, seinen Angehörigen eine Vollmacht zu erteilen“, sagte der Anwalt.
* Am 6. und 8. März wurden neun Mitarbeiter von „Toplum“ TV und seiner Partnerorganisation, dem Democratic Initiatives Institute, festgenommen. Ihnen wurde Devisenschmuggel vorgeworfen. Während 7 Personen festgenommen wurden, wurden 2 Personen festgenommen.
Menschenrechtsverteidiger erkannten die in diesem Fall Beteiligten als politische Gefangene an und internationale Organisationen forderten ihre Freilassung.