Die Klage von Hafız Babalı gegen die Zeitung „Iki Sahil“ geht weiter
Am 11. September wurde der Einspruch des Wirtschaftsredakteurs der Agentur Turan, Hafız Babalı, gegen die Zeitung „Iki Sahil“ vor dem Berufungsgericht von Baku verhandelt.
Gegen die Entscheidung des Hatai-Gerichts vom 13. Mai wurde Einspruch eingelegt, mit dem Babalıs Klage bezüglich dieser Veröffentlichung abgelehnt wurde.
Die Klage gegen Babalı wurde aufgrund unbegründeter Anschuldigungen und Verleumdungen im Artikel der Zeitung vom 28. Dezember 2023 eingereicht.
Die Zeitung schrieb im Wesentlichen, dass „Hafız Babalı im Auftrag ausländischer Stiftungen Kontakt aufnahm, Recherchen durchführte und Artikel verfasste.“
In der Behauptung des Journalisten heißt es, Babalys Ermittlungen seien Teil seiner journalistischen Tätigkeit gewesen und nicht von ausländischen Geldgebern angeordnet worden. Darüber hinaus wurde keine Klage gegen die veröffentlichten Artikel eingereicht und die in diesen Artikeln enthaltenen Informationen wurden von keiner Verwaltungsbehörde dementiert oder waren Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Der Oberste Gerichtshof führte jedoch keine objektive Untersuchung durch und akzeptierte die Beschwerde nicht. Babaly plant, beim Obersten Gerichtshof Berufung einzulegen.
* Hafız Babalı sitzt wegen des „Abzas Media-Falls“ im Gefängnis. Er bestreitet die Schmuggelvorwürfe. Während Menschenrechtsverteidiger ihn als politischen Gefangenen anerkannten, forderten internationale Organisationen die aserbaidschanischen Behörden auf, alle Angeklagten im „Abzas Media-Fall“ freizulassen.