Der Oberste Gerichtshof prüfte die Beschwerde des Parlamentskandidaten über die Geschwindigkeit des „Sprinters“
Das Berufungsgericht von Baku kam der Beschwerde des stellvertretenden Vorsitzenden der Musavat-Partei Mustafa Hajibeyli bezüglich Verstößen während der außerordentlichen Parlamentswahlen nicht nach.
Die Beschwerde bezog sich auf Verstöße im 8. Wahlkreis Binagadi, wo Hacıbeyli kandidierte.
„Die Zentrale Wahlkommission hat in keinem Wahllokal dieses Wahlkreises Verstöße akzeptiert.
Der Beschwerdeantrag umfasst 11 Seiten, die Gesetze 21 Seiten, die Entscheidungen der Zentralen Wahlkommission und der Bezirkswahlkommission 16 Seiten, ebenso die Videos, die ich auf DVD präsentiert habe.
Das Berufungsgericht von Baku lehnte die Beschwerde drei Stunden nach ihrer Einreichung ab. 3 Stunden werden nicht ausreichen, um die Beschwerde nicht nur zu untersuchen, sondern auch sorgfältig kennenzulernen. Sie haben es also nicht nur recherchiert, sondern auch abgelehnt, ohne es überhaupt zu lesen“, sagte Hacıbeyli.
Er legte heute Berufung beim Obersten Gerichtshof ein.
Azay Guliyev, der Abgeordnete des letzten Aufrufs, ist der Vorsitzende des betreffenden Wahlkreises.