Der EGMR akzeptierte, dass die Rechte von Jabbar Savala verletzt wurden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab am 19. September seine endgültige Entscheidung über die Berufung des Oppositionsmitglieds und Mitglieds der Aserbaidschanischen Demokratischen Frontpartei Jabbar Savala bekannt, der 2012 wegen illegalen Drogenhandels verhaftet wurde.
Er sagte, die Droge sei ihm absichtlich verabreicht worden und die Anschuldigung sei aus politischen Gründen unbegründet.
Der EGMR ist der Ansicht, dass die Ansprüche des Beschwerdeführers in diesem Fall begründet sind.
Es wurde festgestellt, dass die Polizei den Fall einen Tag nach der Festnahme des Beschwerdeführers eröffnete. Der Anruf des Beschwerdeführers erfolgte nicht unmittelbar nach seiner Inhaftierung, sondern etwa eine halbe Stunde später.
Savalan wurde nicht rechtzeitig ein Anwalt zur Verfügung gestellt.
Der EGMR entschied, dass Artikel 6.1 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Konvention in Bezug auf Savalan verletzt wurde. Nach der Entscheidung des EGMR muss der Staat dem Beschwerdeführer eine Entschädigung in Höhe von 4.500 Euro für immateriellen Schaden und Gerichtskosten zahlen.