Nachrichten aus Aserbaidschan

Das Gericht verurteilte Ulvi Hasanlı zu einer Gefängnisstrafe

Am 7. November hörte das Bezirksgericht Baku Hatai den Antrag des Direktors von Abzas Media, Ulvi Hasanlı, unter Hausarrest zu stellen.

Rechtsanwältin Zibeyda Sadygova sagte, dass die Anhörungen um 19.15 Uhr nach dem Arbeitstag stattgefunden hätten. Dies lag daran, dass Hasanlı sich weigerte, online an dem Prozess teilzunehmen, und darauf bestand, am Prozess teilzunehmen.

Der Gerichtsanwalt machte hierzu keine Angaben, konnte an der Anhörung nicht teilnehmen und nahm am Online-Formular teil.

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Sadygova sagte, es sei illegal, Anträge auf Hausarrest online zu bearbeiten. „Der Angeklagte muss persönlich erscheinen und wenn der Petition stattgegeben wird, muss er sofort freigelassen werden. Daher beschließt das Gericht, die Petition nicht im Voraus anzunehmen, indem es die Anhörung online abhält“, sagte er. Er stellte fest, dass die im Fall Abzas Media festgenommenen Personen nicht vor Gericht gestellt wurden.

Hasanlı beanstandete auch die Tatsache, dass den Statisten des Falles zunächst mitgeteilt wurde, dass sie morgen vor Gericht gestellt würden, und dann nicht.

Der Antrag auf Hausarrest basiert auf der Tatsache, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind und dass der Anwalt und Hasanlı mit den Fallmaterialien vertraut sind.

Andererseits hat Hasanlı einen ständigen Wohnsitz in Baku, er hält sich nicht für schuldig und hat daher nicht die Absicht, sich zu verstecken. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Der Anwalt wird Einspruch erheben.

Gestern wurde auch der Antrag, Sevinj Vagifgizi und Elnara Gasimova, die anderen Namen in diesem Fall, unter Hausarrest zu stellen, nicht angenommen.

* Ülvi Hasanlı ist einer der sechs Journalisten, die zwischen November 2023 und Januar 2024 im Fall „Abzas Media“ festgenommen wurden. Später wurde in diesem Fall auch der Ökonom Farid Mehralizade verhaftet.

Sie alle wurden ursprünglich gemäß Artikel 206.3.2 des Strafgesetzbuches angeklagt (wenn Schmuggel von einer Gruppe von Personen in vorheriger Absprache begangen wird).

Doch vom 16. bis 19. August wurden schwerwiegendere Anklagen gegen Journalisten erhoben – Artikel 192.3.2 des Strafgesetzbuches (illegales Unternehmertum durch Erzielung großer Einkünfte), 193-1.3.1 und 193-1.3.2 (frühere Verschwörung). die Straftaten der Legalisierung von durch Straftaten erlangtem Eigentum, wenn sie von einer Gruppe von Personen begangen werden), 206.4 (Schmuggel, wenn sie von einer organisierten Gruppe begangen werden), 320.1 und 320.2 (Urkundenfälschung und Verwendung gefälschter Dokumente), 213.2.1 (Steuerhinterziehung, wenn sie begangen werden). von einer organisierten Gruppe wurde bestraft.

Diese Anschuldigungen können mit bis zu 12 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Die Journalisten bestreiten alle Vorwürfe.

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