Der EGMR bestätigte, dass die Rechte aserbaidschanischer Dissidenten verletzt wurden
Am 14. November gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seine Entscheidungen zu Aserbaidschan bekannt. Den Entscheidungen zufolge muss die aserbaidschanische Regierung eine Geldstrafe von rund 40.000 Euro zahlen.
Im Fall „Afgan Mammadov – Aserbaidschan“ beantragte A. Mammadov beim EGMR seinen Ausschluss.
Das Gericht räumte ein, dass in diesem Fall das Recht des Beschwerdeführers auf freie Meinungsäußerung verletzt worden sei. Der Entscheidung zufolge sind dem Antragsteller 5.000 Euro immaterieller Schadenersatz und 1.000 Euro Kosten und Auslagen zu ersetzen.
Was den Antrag des Beschwerdeführers auf erneute Zulassung zum Kongress betrifft, so überließ das Gericht diese Angelegenheit dem Ministerkomitee des Europarats, das die Umsetzung der Entscheidungen des EGMR überwacht.
Im Fall „Ali Karimli und andere gegen Aserbaidschan“ geht es um die Verweigerung der Genehmigung zur Organisation eines friedlichen Protests vom „Huseyn Javid“-Park in Baku bis zum Parlamentsgebäude im Dezember 2018. Der EGMR entschied, dass in Bezug auf die Beschwerdeführer eine Verletzung von Artikel 11 der Konvention vorlag. Die Regierung muss Ali Kerimli, İlham Huseynov, Vahid Maharramov, Nurettin Memmedli und Emil Salimov 1.500 Euro immateriellen Schadenersatz und 250 Euro für Kosten und Auslagen zahlen.
Im Fall „Tofiq Yagublu und andere gegen Aserbaidschan“ ging es um den Vorwurf rechtswidriger und unverhältnismäßiger Maßnahmen gegen Antragsteller, die an einem friedlichen Protest teilgenommen hatten. Die Rede ist von den Festnahmen während des Protests vom 19. Oktober 2019.
Nach der Entscheidung des EGMR muss die Regierung für die beiden an Tofiq Yağublu gestellten Anträge 5.840 Euro und an Fuad Kahramanlı, Razim Amiraslanlı und Goşgar Nuraliyev 2.340 Euro zahlen. Zusätzlich ist für jeden Antrag eine Anwaltsgebühr von 225 Euro zu entrichten.
Im Fall „Rahim Valiyev und Yusif Garayev gegen Aserbaidschan“ geht es um die Verwaltungshaft und anschließende Verurteilung beider Beschwerdeführer.
Dem Beschluss zufolge sind jedem der Kläger 1.250 Euro an immateriellen Schäden, Kosten und Auslagen zu ersetzen.
Der Fall „Vugar Rzali gegen Aserbaidschan“ betraf die Verwaltungshaft des Beschwerdeführers „wegen Nichtbefolgung der rechtmäßigen Anordnung eines Polizeibeamten“ gemäß Artikel 535.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
V. Rzali, Mitglied der Musavat-Partei, wurde im Juli 2018 verhaftet. Anschließend legte er Berufung beim Gericht ein. Im Rahmen der Antragstellung einigten sich die Parteien einvernehmlich. Gemäß der auf der Grundlage der betreffenden Vereinbarung getroffenen Entscheidung muss der Staat dem Antragsteller 2.500 Euro als immateriellen Schadenersatz, Kosten und Auslagen zahlen.