Das Gericht nahm Elnara Gasimova fest
Rechtsanwältin Aysha Abdel Qadir sagte am Donnerstag, dass das Bezirksgericht Hatai dem Antrag der „Abzas Media“-Journalistin Elnara Gasimova, unter Hausarrest gestellt zu werden, nicht stattgegeben habe. Gegen diese Entscheidung wird Berufung eingelegt.
Während des Prozesses sagte Gasimova selbst, sie sei aufgrund einer erfundenen Anschuldigung verfolgt worden. Hauptgrund für seine Festnahme sei nach Angaben des Journalisten, dass er als Journalist bei „Abzas Media“ arbeite. Gasimova hat jedoch keine Beschwerden über die Haftbedingungen.
* Elnara Gasimova wurde am 13. Januar unter dem Vorwurf des Artikels 206.3.2 des Strafgesetzbuches (Schmuggel, begangen von einer Gruppe von Personen mit vorheriger Absprache) festgenommen. Am 15. Januar ordnete das Gericht seine Sicherungsverwahrung für drei Monate an. Er wurde der sechste Journalist und Pressesprecher, der im Fall „Abzas Media“ zur Verantwortung gezogen wurde.