Armenien hat kein Recht, Aserbaidschan für die Sumgait-Ereignisse verantwortlich zu machen
Die in der Erklärung des armenischen Außenministeriums zu den Sumgayit-Ereignissen gegen Aserbaidschan erhobenen Vorwürfe sind völlig unbegründet und stellen eine Verzerrung und Verfälschung historischer Fakten dar. Dies geht aus der Erklärung des Pressesprechers des aserbaidschanischen Außenministeriums Aykhan Hajizade zur Erklärung des armenischen Außenministeriums zum nächsten Jahrestag der Sumgait-Unruhen hervor.
Laut Hacızade heißt es in der Erklärung des armenischen Außenministeriums: „Die von Armenien seit Ende der 1980er Jahre verübten Gewalttaten, die Massendeportation der auf armenischem Territorium lebenden aserbaidschanischen Bevölkerung, der Terrorismus gegen das aserbaidschanische Volk und die durchgeführten Provokationen.“ aus ethnischen und militärischen Gründen sind ein Versuch. Um die Anwendung von Gewalt zu vertuschen.“
Hacızade erinnerte daran, dass der ethnische Aufstand in Sumgait Teil vorsätzlicher und geplanter Provokationen der Führung der UdSSR und Armeniens, armenisch-chauvinistischer Ideologen und extremistischer Organisationen war.
Die Generalstaatsanwaltschaft der UdSSR leitete ein Strafverfahren zu dem Vorfall ein, wodurch insgesamt 32 Opfer sowie die Täter und Komplizen der Unruhen identifiziert wurden.
Hacızade sagte: „Die Tatsache, dass unter den Opfern des Vorfalls sechs Aserbaidschaner waren, beweist, dass diese Unruhen nicht vom aserbaidschanischen Volk verursacht wurden.“ sagte.
Der Auslöser der Ereignisse war Eduard Grigoryan, ein armenischer Staatsbürger, der den Marsch organisierte, sechs Menschen tötete und drei Frauen vergewaltigte. E. Grigoryan, der per Gerichtsbeschluss zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt wurde, wurde zur Verbüßung seiner Strafe nach Armenien überstellt und später freigelassen.
Den Ergebnissen des Prozesses zu den Sumgait-Ereignissen vom 27.-29. Februar 1988 zufolge wurden 92 Personen zu Gefängnisstrafen und 1 Person zum Tode verurteilt.
In den späten 1980er Jahren, während der Zwangsdeportation von fast 300.000 Menschen aus Regionen, in denen während der Geschichte der UdSSR viele Aserbaidschaner in Armenien lebten, wurden keine Maßnahmen gegen die Verantwortlichen für den Tod von mehr als 200 Aserbaidschanern ergriffen.
Der Beamte sagte auch, dass keiner der Täter der zahlreichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Armenien in vielen Städten und Dörfern, darunter auch in Khojaly, während der Militäroffensive gegen aserbaidschanisches Territorium begangen habe, rechtlich zur Verantwortung gezogen worden sei. Vertreter des Außenministeriums Aserbaidschans.