Nachrichten aus Aserbaidschan

Die Vorwürfe gegen Nargiz Absalamova wurden verschärft

Am 16. August beteiligte sich der Journalist an der Untersuchung des „Falls AbzasMedia“. Nergiz Absalamovamit vielen neuen Artikeln aufgeladen.

Die Anwältin der Journalistin Shahla Humbatova verbreitete Informationen darüber.

192.3.2 des Strafgesetzbuches gegen Nargiz Absalamova (illegales Unternehmertum – insbesondere bei Begehung großer Einkünfte), 193-1.3.1, 193-1.3.2 (Legalisierung von durch Straftaten erlangtem Eigentum – bei Begehung) in erheblicher Höhe Bei Begehung durch eine organisierte Gruppe wurden Anklagen gemäß den Abschnitten 206.4 (Schmuggel – wenn von einer organisierten Bande begangen), 213.2.1 (Steuerhinterziehung – wenn von einer organisierten Bande begangen), 320.1 und 320.2 (Steuerbetrug) erhoben. . Dokumente und Verwendung gefälschter Dokumente)“Der Anwalt erklärte:

Sammlung von Websites

Die neuen Anklagen könnten zu einer Gefängnisstrafe von bis zu 12 Jahren führen.

Bisher war es nicht möglich, vom Innenministerium und anderen offiziellen Institutionen, die die Ermittlungen durchführen, auf die Aussage des Anwalts eine Antwort zu erhalten.

Am 30. November letzten Jahres wurde N. Absalamova festgenommen, nachdem sie zum zweiten Mal von der Polizeibehörde der Stadt Baku zum „AbzasMedia-Fall“ verhört worden war. Er wurde wegen Artikel 206.3.2 des Strafgesetzbuches (Gruppenschmuggel) angeklagt und zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Dieser Zeitraum wurde später zweimal verlängert.

Er bestreitet die Vorwürfe.

Gemäß dem vorherigen Artikel beträgt die Höchststrafe für eine Person 8 Jahre.

Seit November letzten Jahres wurden in Aserbaidschan Gruppen von fast 20 Journalisten und Sozialaktivisten unter dem Vorwurf des Schmuggels festgenommen. Die meisten davon standen zunächst im Zusammenhang mit dem „AbzasMedia-Fall“. Bei diesem Vorfall wurden der Administrator der Website, Ulvi Hasanlı, der Mitarbeiter Mahammad Kekalov und der Chefredakteur Sevinj Vagifqizi festgenommen. Später wurden die Verhaftungen im Zusammenhang mit diesem Fall mit den Journalisten Hafiz Babaly, Nargiz Absalamova und Elnara Gasimova fortgesetzt. Sie lassen den Vorwurf jedoch nicht gelten und begründen ihn mit beruflicher Tätigkeit und politischer Ordnung.

Laut Listen lokaler Menschenrechtsorganisationen befinden sich derzeit 250 bis 300 politische Gefangene in aserbaidschanischen Gefängnissen.

Die Behörden betonen, dass grundsätzlich niemand im Land aus politischen Gründen allein aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit inhaftiert wird.

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